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RagnitzSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördli

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördliches Verbot vorliegt, wird dringend empfohlen, den Verbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren, um die Speicher zu schonen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ragnitz.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:52 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördli

    Verbot

    Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördliches Verbot vorliegt, wird dringend empfohlen, den Verbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren, um die Speicher zu schonen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördliches Verbot vorliegt, wird dringend empfohlen, den Verbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren, um die Speicher zu schonen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:46. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)