RagnitzSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördli
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördliches Verbot vorliegt, wird dringend empfohlen, den Verbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren, um die Speicher zu schonen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ragnitz.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:52 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördli
Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördliches Verbot vorliegt, wird dringend empfohlen, den Verbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren, um die Speicher zu schonen.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördliches Verbot vorliegt, wird dringend empfohlen, den Verbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren, um die Speicher zu schonen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch wenn für die Gemeinde Ragnitz (Bezirk Leibnitz) oder den Grazer Stadtbezirk Ragnitz aktuell kein striktes, behördliragnitz.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:52Übersichtsseite von ragnitz.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:46. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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