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RabensburgNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordnete
  • Hinweis zur Verwechslung: Sollten Sie stattdessen den ähnlich klingenden Landkreis Ravensburg (Deutschland) meinen, gilt
  • Das Verbot gilt ausnahmslos für alle Privatpersonen sowie für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen
  • Appell: Rasenflächen nicht bewässern

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersperren oder spezifische gesetzliche Verbote für das Leitungsnetz vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Rabensburg · facebook.com · Geprüft 08.09.2026, 21:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordnete

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersperren oder spezifische gesetzliche Verbote für das Leitungsnetz vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersperren oder spezifische gesetzliche Verbote für das Leitungsnetz vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:37

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Da in ganz Ostösterreich im Sommer und Frühherbst 2026 aufgrund anhaltender Trockenheit und niedriger Grundwasserstände eine angespannte Situation herrscht, gilt jedoch generell der dringende Appell der Behörden zum verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dringende Sparappelle: Auch wenn für Rabensburg selbst kein behördliches Verbot verhängt wurde, gilt im gesamten Bezirk (wie in der Nachbarstadt Mistelbach) der dringende Aufruf, Trinkwasser nur für das Nötigste zu nutzen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:09

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum WassersparenRabensburg · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:33Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Hinweis zur Verwechslung: Sollten Sie stattdessen den ähnlich klingenden Landkreis Ravensburg (Deutschland) meinen, gilt

    Verbot

    Hinweis zur Verwechslung: Sollten Sie stattdessen den ähnlich klingenden Landkreis Ravensburg (Deutschland) meinen, gilt dort per Allgemeinverfügung eine strikte Maßnahme: Das Wasserentnahmeverbot aus Flüssen, Bächen und Seen wurde aufgrund von akutem Wassermangel frisch bis zum 15.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Hinweis zur Verwechslung: Sollten Sie stattdessen den ähnlich klingenden Landkreis Ravensburg (Deutschland) meinen, gilt dort per Allgemeinverfügung eine strikte Maßnahme: Das Wasserentnahmeverbot aus Flüssen, Bächen und Seen wurde aufgrund von akutem Wassermangel frisch bis zum 15.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:37

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Das Verbot gilt ausnahmslos für alle Privatpersonen sowie für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen

    Verbot

    Das Verbot gilt ausnahmslos für alle Privatpersonen sowie für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen – selbst dann, wenn diese im Besitz einer regulären behördlichen Entnahmeerlaubnis sind.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Verbot gilt ausnahmslos für alle Privatpersonen sowie für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen – selbst dann, wenn diese im Besitz einer regulären behördlichen Entnahmeerlaubnis sind.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:09

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Appell: Rasenflächen nicht bewässern

    Empfehlung

    Maßnahmen im Alltag: Es wird dringend darum gebeten, auf das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von Pools sowie das Waschen von Autos und Hofflächen mit Trinkwasser komplett zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Maßnahmen im Alltag: Es wird dringend darum gebeten, auf das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von Pools sowie das Waschen von Autos und Hofflächen mit Trinkwasser komplett zu verzichten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:09

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 14:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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