RabensburgNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordnete
- Hinweis zur Verwechslung: Sollten Sie stattdessen den ähnlich klingenden Landkreis Ravensburg (Deutschland) meinen, gilt
- Das Verbot gilt ausnahmslos für alle Privatpersonen sowie für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
- Appell: Rasenflächen nicht bewässern
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersperren oder spezifische gesetzliche Verbote für das Leitungsnetz vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Rabensburg · facebook.com · Geprüft 08.09.2026, 21:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordnete
Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersperren oder spezifische gesetzliche Verbote für das Leitungsnetz vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersperren oder spezifische gesetzliche Verbote für das Leitungsnetz vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:37
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Rabensburg im Weinviertel (Niederösterreich) liegen für September 2026 keine behördlich verordneteRabensburg · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:33Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da in ganz Ostösterreich im Sommer und Frühherbst 2026 aufgrund anhaltender Trockenheit und niedriger Grundwasserstände eine angespannte Situation herrscht, gilt jedoch generell der dringende Appell der Behörden zum verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Dringende Sparappelle: Auch wenn für Rabensburg selbst kein behördliches Verbot verhängt wurde, gilt im gesamten Bezirk (wie in der Nachbarstadt Mistelbach) der dringende Aufruf, Trinkwasser nur für das Nötigste zu nutzen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum WassersparenRabensburg · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:33Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Hinweis zur Verwechslung: Sollten Sie stattdessen den ähnlich klingenden Landkreis Ravensburg (Deutschland) meinen, gilt
Hinweis zur Verwechslung: Sollten Sie stattdessen den ähnlich klingenden Landkreis Ravensburg (Deutschland) meinen, gilt dort per Allgemeinverfügung eine strikte Maßnahme: Das Wasserentnahmeverbot aus Flüssen, Bächen und Seen wurde aufgrund von akutem Wassermangel frisch bis zum 15.
Wortlaut der Kundmachung
„Hinweis zur Verwechslung: Sollten Sie stattdessen den ähnlich klingenden Landkreis Ravensburg (Deutschland) meinen, gilt dort per Allgemeinverfügung eine strikte Maßnahme: Das Wasserentnahmeverbot aus Flüssen, Bächen und Seen wurde aufgrund von akutem Wassermangel frisch bis zum 15.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:37
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Hinweis zur Verwechslung: Sollten Sie stattdessen den ähnlich klingenden Landkreis Ravensburg (Deutschland) meinen, giltRabensburg · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:33Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Das Verbot gilt ausnahmslos für alle Privatpersonen sowie für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen
Das Verbot gilt ausnahmslos für alle Privatpersonen sowie für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen – selbst dann, wenn diese im Besitz einer regulären behördlichen Entnahmeerlaubnis sind.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Verbot gilt ausnahmslos für alle Privatpersonen sowie für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen – selbst dann, wenn diese im Besitz einer regulären behördlichen Entnahmeerlaubnis sind.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Das Verbot gilt ausnahmslos für alle Privatpersonen sowie für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmenfacebook.com · Social-Media-Kanal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:09Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Appell: Rasenflächen nicht bewässern
Maßnahmen im Alltag: Es wird dringend darum gebeten, auf das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von Pools sowie das Waschen von Autos und Hofflächen mit Trinkwasser komplett zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Maßnahmen im Alltag: Es wird dringend darum gebeten, auf das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von Pools sowie das Waschen von Autos und Hofflächen mit Trinkwasser komplett zu verzichten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Appell: Rasenflächen nicht bewässernfacebook.com · Social-Media-Kanal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:09Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 14:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)