Raabs an der ThayaNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 06. August 2026): „Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wir bitten Sie, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren. 06.08.2026“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: raabs-thaya.gv.at, 06. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 22:06 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 06. August 2026 – Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Stadtgemeinde Raabs an der Thaya bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Die Trinkwasserversorgung ist laut Meldung aktuell gesichert.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wir bitten Sie, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren. 06.08.2026“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 22:06
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Raabs an der Thayaraabs-thaya.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:05Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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