PuppingOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbot von Verschwendung: Das Befüllen von Pools, übermäßige Gartenbewässerung sowie Autowäschen mit Trinkwasser sind in Mangelsituationen strikt zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: pupping.at · Geprüft 17.09.2026, 06:21 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Verbot von Verschwendung: Das Befüllen von Pools, übermäßige Gartenbewässerung sowie Autowäschen mit Trinkwasser sind in Mangelsituationen strikt zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot von Verschwendung: Das Befüllen von Pools, übermäßige Gartenbewässerung sowie Autowäschen mit Trinkwasser sind in Mangelsituationen strikt zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 06:21
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungpupping.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:20Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 18:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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