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PuppingOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbot von Verschwendung: Das Befüllen von Pools, übermäßige Gartenbewässerung sowie Autowäschen mit Trinkwasser sind in Mangelsituationen strikt zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: pupping.at · Geprüft 17.09.2026, 06:21 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Verbot von Verschwendung: Das Befüllen von Pools, übermäßige Gartenbewässerung sowie Autowäschen mit Trinkwasser sind in Mangelsituationen strikt zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot von Verschwendung: Das Befüllen von Pools, übermäßige Gartenbewässerung sowie Autowäschen mit Trinkwasser sind in Mangelsituationen strikt zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 06:21

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 18:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)