PredingSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Marktgemeinde Preding liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, strikten Verbote zur Wassernutzung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der historisch niedrigen Grundwasserbestände in der gesamten Steiermark gilt jedoch weiterhin der dringende Appell zum sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: preding.eu · Geprüft 08.09.2026, 20:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der historisch niedrigen Grundwasserbestände in der gesamten Steiermark gilt jedoch weiterhin der dringende Appell zum sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der historisch niedrigen Grundwasserbestände in der gesamten Steiermark gilt jedoch weiterhin der dringende Appell zum sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenpreding.eu · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:45Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Preding liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, strikten Verbote zur Wassernutzung
Für die Marktgemeinde Preding liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, strikten Verbote zur Wassernutzung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Preding liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, strikten Verbote zur Wassernutzung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Preding liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, strikten Verbote zur Wassernutzungpreding.eu · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:45Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 08:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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