PöttingOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Folgende Aktivitäten mit Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserleitung sind derzeit strikt verboten: Grieskirchen +1
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Folgende Aktivitäten mit Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserleitung sind derzeit strikt verboten: Grieskirchen +1“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: palting.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Folgende Aktivitäten mit Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserleitung sind derzeit strikt verboten: Grieskirchen +1
Folgende Aktivitäten mit Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserleitung sind derzeit strikt verboten: Grieskirchen +1
Wortlaut der Kundmachung
„Folgende Aktivitäten mit Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserleitung sind derzeit strikt verboten: Grieskirchen +1“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Folgende Aktivitäten mit Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserleitung sind derzeit strikt verboten: Grieskirchen +1palting.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:45Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 11:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)