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PöllauSteiermark

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf das Gießen von Rasen
  • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools
  • Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. August 2026): „Bitte verzichtet derzeit darauf: den Pool zu befüllen den Rasen zu gießen Autos zu waschen Sowie auf andere nicht unbedingt nötige Wassernutzungen“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: marktgemeinde-poellau.at · Geprüft 08.09.2026, 09:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 07. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf das Gießen von Rasen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf das Gießen von Rasen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Wasserspar-Aufrufs der Marktgemeinde Pöllau wegen anhaltender Hitze und Trockenheit wird gebeten, derzeit auf das Gießen von Rasen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichtet derzeit darauf: > den Pool zu befüllen > den Rasen zu gießen > Autos zu waschen > Sowie auf andere nicht unbedingt nötige Wassernutzungen“

    Gültigkeit
    seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:10

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • ACHTUNG! Aufruf zum Wassersparenmarktgemeinde-poellau.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:44Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Pöllau ruft wegen anhaltender Hitze und Trockenheit sowie sinkender Wasserstände zu einem sorgsamen und bewussten Umgang mit Wasser auf und bittet, derzeit auf das Befüllen von Pools zu verzichten. Der Appell umfasst zudem den Verzicht auf Rasengießen, Autowaschen und andere nicht unbedingt nötige Wassernutzungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „ACHTUNG! Aufruf zum Wassersparen Anhaltende Hitze und Trockenheit belasten unsere Wasserressourcen und führen zu sinkenden Wasserständen. Wir rufen dazu auf, mit der wertvollen Ressource Wasser sorgsam und bewusst umzugehen! Bitte verzichtet derzeit darauf: > den Pool zu befüllen > den Rasen zu gießen > Autos zu waschen > Sowie auf andere nicht unbedingt nötige Wassernutzungen“

    Gültigkeit
    seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:18

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • ACHTUNG! Aufruf zum Wassersparenmarktgemeinde-poellau.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:44Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Wasserspar-Aufrufs der Marktgemeinde Pöllau wegen anhaltender Hitze und Trockenheit wird gebeten, derzeit auf das Waschen von Autos zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichtet derzeit darauf: > den Pool zu befüllen > den Rasen zu gießen > Autos zu waschen > Sowie auf andere nicht unbedingt nötige Wassernutzungen“

    Gültigkeit
    seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:45

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • ACHTUNG! Aufruf zum Wassersparenmarktgemeinde-poellau.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:44Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 11:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)