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PöggstallNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
  • Verbot des Gartengießens mit Trinkwasser

Bitte freiwillig

  • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser in allen Bereichen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. Mai 2026): „❌ Das Befüllen von Pools ❌ Autowaschen ❌ Gartengießen ist ab sofort strengstens VERBOTEN. Wer sich nicht daran hält, gefährdet bewusst die Wasserversorgung aller Haushalte und handelt rücksichtslos gegenüber der gesamten Gemeinde!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: poeggstall.at, 07. Mai 2026 · Geprüft 17.09.2026, 00:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 07. Mai 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot des Gartengießens mit Trinkwasser – Verbot
    • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser in allen Bereichen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser

    Verbot

    Ab sofort strengstens verboten. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr massiver Versorgungsengpässe und zeitweiser Trinkwasserlosigkeit für Haushalte.

    Wortlaut der Kundmachung

    „❌ Das Befüllen von Pools ❌ Autowaschen ❌ Gartengießen ist ab sofort strengstens VERBOTEN. Wer sich nicht daran hält, gefährdet bewusst die Wasserversorgung aller Haushalte und handelt rücksichtslos gegenüber der gesamten Gemeinde!“

    Gültigkeit
    seit 07. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Poeggstall.atpoeggstall.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. Mai 2026 · abgerufen 17.09.2026, 00:39Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Verbot des Gartengießens mit Trinkwasser

    Verbot

    Ab sofort strengstens verboten. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr massiver Versorgungsengpässe und zeitweiser Trinkwasserlosigkeit für Haushalte.

    Wortlaut der Kundmachung

    „❌ Das Befüllen von Pools ❌ Autowaschen ❌ Gartengießen ist ab sofort strengstens VERBOTEN. Wer sich nicht daran hält, gefährdet bewusst die Wasserversorgung aller Haushalte und handelt rücksichtslos gegenüber der gesamten Gemeinde!“

    Gültigkeit
    seit 07. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Poeggstall.atpoeggstall.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. Mai 2026 · abgerufen 17.09.2026, 00:39Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser in allen Bereichen

    Empfehlung

    Allgemeiner Aufruf in allen Bereichen des Haushalts, Gartens und Betriebes auf möglichst sparsamen Wasserverbrauch zu achten. Ergänzt die strengen Verbote für Pools, Autowaschen und Gartengießen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte achten Sie in allen Bereichen des Haushalts, Gartens und Betriebes unbedingt auf einen möglichst sparsamen Wasserverbrauch. Jeder einzelne Beitrag zählt, damit die Wasserversorgung für alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger aufrechterhalten werden kann!“

    Gültigkeit
    seit 07. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Poeggstall.atpoeggstall.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. Mai 2026 · abgerufen 17.09.2026, 00:39Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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