PöggstallNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
- Verbot des Gartengießens mit Trinkwasser
Bitte freiwillig
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser in allen Bereichen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. Mai 2026): „❌ Das Befüllen von Pools ❌ Autowaschen ❌ Gartengießen ist ab sofort strengstens VERBOTEN. Wer sich nicht daran hält, gefährdet bewusst die Wasserversorgung aller Haushalte und handelt rücksichtslos gegenüber der gesamten Gemeinde!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: poeggstall.at, 07. Mai 2026 · Geprüft 17.09.2026, 00:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 07. Mai 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser – Verbot
- Verbot des Gartengießens mit Trinkwasser – Verbot
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser in allen Bereichen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
Ab sofort strengstens verboten. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr massiver Versorgungsengpässe und zeitweiser Trinkwasserlosigkeit für Haushalte.
Wortlaut der Kundmachung
„❌ Das Befüllen von Pools ❌ Autowaschen ❌ Gartengießen ist ab sofort strengstens VERBOTEN. Wer sich nicht daran hält, gefährdet bewusst die Wasserversorgung aller Haushalte und handelt rücksichtslos gegenüber der gesamten Gemeinde!“
- Gültigkeit
- seit 07. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Poeggstall.atpoeggstall.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. Mai 2026 · abgerufen 17.09.2026, 00:39Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Gartenbewässerung
Verbot des Gartengießens mit Trinkwasser
Ab sofort strengstens verboten. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr massiver Versorgungsengpässe und zeitweiser Trinkwasserlosigkeit für Haushalte.
Wortlaut der Kundmachung
„❌ Das Befüllen von Pools ❌ Autowaschen ❌ Gartengießen ist ab sofort strengstens VERBOTEN. Wer sich nicht daran hält, gefährdet bewusst die Wasserversorgung aller Haushalte und handelt rücksichtslos gegenüber der gesamten Gemeinde!“
- Gültigkeit
- seit 07. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Poeggstall.atpoeggstall.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. Mai 2026 · abgerufen 17.09.2026, 00:39Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser in allen Bereichen
Allgemeiner Aufruf in allen Bereichen des Haushalts, Gartens und Betriebes auf möglichst sparsamen Wasserverbrauch zu achten. Ergänzt die strengen Verbote für Pools, Autowaschen und Gartengießen.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte achten Sie in allen Bereichen des Haushalts, Gartens und Betriebes unbedingt auf einen möglichst sparsamen Wasserverbrauch. Jeder einzelne Beitrag zählt, damit die Wasserversorgung für alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger aufrechterhalten werden kann!“
- Gültigkeit
- seit 07. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Poeggstall.atpoeggstall.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. Mai 2026 · abgerufen 17.09.2026, 00:39Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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