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PinswangTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Obwohl die Gemeinde aktuell keine akuten Einschränkungen (wie z

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbote zur Poolbefüllung oder Rasenbewässerung) auf ihrer digitalen Amtstafel ausgeschrieben hat, gilt aufgrund der allgemeinen klimatischen Entwicklungen in Österreich und regionaler Trockenphasen im Land Tirol der allgemeine Aufruf zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: pinswang.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Verbote zur Poolbefüllung oder Rasenbewässerung) auf ihrer digitalen Amtstafel ausgeschrieben hat, gilt aufgrund der allgemeinen klimatischen Entwicklungen in Österreich und regionaler Trockenphasen im Land Tirol der allgemeine Aufruf zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbote zur Poolbefüllung oder Rasenbewässerung) auf ihrer digitalen Amtstafel ausgeschrieben hat, gilt aufgrund der allgemeinen klimatischen Entwicklungen in Österreich und regionaler Trockenphasen im Land Tirol der allgemeine Aufruf zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:16

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungpinswang.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:19Übersichtsseite von www.pinswang.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Obwohl die Gemeinde aktuell keine akuten Einschränkungen (wie z

    Einschränkung

    Obwohl die Gemeinde aktuell keine akuten Einschränkungen (wie z.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl die Gemeinde aktuell keine akuten Einschränkungen (wie z.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:16

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Obwohl die Gemeinde aktuell keine akuten Einschränkungen (wie zpinswang.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:19Übersichtsseite von www.pinswang.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 15.10.2026, 11:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)