PinggauSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Solange die Verordnung in Kraft ist, ist die Nutzung von kostbarem Trinkwasser für nicht essenzielle Zwecke untersagt
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Solange die Verordnung in Kraft ist, ist die Nutzung von kostbarem Trinkwasser für nicht essenzielle Zwecke untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: pinggau.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Solange die Verordnung in Kraft ist, ist die Nutzung von kostbarem Trinkwasser für nicht essenzielle Zwecke untersagt
Solange die Verordnung in Kraft ist, ist die Nutzung von kostbarem Trinkwasser für nicht essenzielle Zwecke untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Solange die Verordnung in Kraft ist, ist die Nutzung von kostbarem Trinkwasser für nicht essenzielle Zwecke untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Solange die Verordnung in Kraft ist, ist die Nutzung von kostbarem Trinkwasser für nicht essenzielle Zwecke untersagtpinggau.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:38Übersichtsseite von pinggau.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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