PiesendorfSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Trinkwasserversorgung ist gesichert, weshalb strikte Einschränkungen wie Gieß- oder Poolbefüllungsverbote im Bundesland Salzburg aktuell nicht flächendeckend notwendig sind.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: piesendorf.salzburg.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Die Trinkwasserversorgung ist gesichert, weshalb strikte Einschränkungen wie Gieß- oder Poolbefüllungsverbote im Bundesland Salzburg aktuell nicht flächendeckend notwendig sind.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Trinkwasserversorgung ist gesichert, weshalb strikte Einschränkungen wie Gieß- oder Poolbefüllungsverbote im Bundesland Salzburg aktuell nicht flächendeckend notwendig sind.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungpiesendorf.salzburg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:14Übersichtsseite von www.piesendorf.salzburg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Gemeinde Piesendorf gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Piesendorf gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenpiesendorf.salzburg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:14Übersichtsseite von www.piesendorf.salzburg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 06:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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