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PiberbachOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche
  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Folgende Maßnahmen und Einschränkungen sind bis auf Weiteres aktiv zu beachten:

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllungen & Zisternen: Unangemeldete Poolfüllungen sind strengstens untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: piberbach.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Poolbefüllungen & Zisternen: Unangemeldete Poolfüllungen sind strengstens untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen & Zisternen: Unangemeldete Poolfüllungen sind strengstens untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:43

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungpiberbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:28Übersichtsseite von www.piberbach.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Verbot

    mit Hochdruckreinigern) sowie das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „mit Hochdruckreinigern) sowie das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:33

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Fahrzeugwäschepiberbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:28Übersichtsseite von www.piberbach.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    In Piberbach gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und einer extrem angespannten Versorgungslage im September 2026 weiterhin dringliche Wassersparmaßnahmen und Verbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Piberbach gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und einer extrem angespannten Versorgungslage im September 2026 weiterhin dringliche Wassersparmaßnahmen und Verbote.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:33

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenpiberbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:28Übersichtsseite von www.piberbach.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Folgende Maßnahmen und Einschränkungen sind bis auf Weiteres aktiv zu beachten:

    Einschränkung

    Folgende Maßnahmen und Einschränkungen sind bis auf Weiteres aktiv zu beachten:

    Wortlaut der Kundmachung

    „Folgende Maßnahmen und Einschränkungen sind bis auf Weiteres aktiv zu beachten:“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:33

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Folgende Maßnahmen und Einschränkungen sind bis auf Weiteres aktiv zu beachten:piberbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:28Übersichtsseite von www.piberbach.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.09.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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