Pfaffenschlag bei Waidhofen a.d.ThayaNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gesetzlicher Rahmen: In Niederösterreich kann der Bürgermeister bei akutem Wassermangel nach dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz Einschränkungen für nicht notwendige Brauchwassernutzungen (wie Autowaschen oder Rasensprengen) anordnen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gesetzlicher Rahmen: In Niederösterreich kann der Bürgermeister bei akutem Wassermangel nach dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz Einschränkungen für nicht notwendige Brauchwassernutzungen (wie Autowaschen oder Rasensprengen) anordnen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gesetzlicher Rahmen: In Niederösterreich kann der Bürgermeister bei akutem Wassermangel nach dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz Einschränkungen für nicht notwendige Brauchwassernutzungen (wie Autowaschen oder Rasensprengen) anordnen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:43
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungnoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:40Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 06:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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