PfaffenhofenTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Gewässerentnahme: Das Abpumpen oder Schöpfen mit technischen Hilfsmitteln aus Bächen und Seen ist verboten
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Pfaffenhofen gelten im September 2026 weiterhin wichtige behördliche Einschränkungen und dringende Appelle zur Wassereinsparung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In Pfaffenhofen gelten im September 2026 weiterhin wichtige behördliche Einschränkungen und dringende Appelle zur Wassereinsparung.
Wortlaut der Kundmachung
„In Pfaffenhofen gelten im September 2026 weiterhin wichtige behördliche Einschränkungen und dringende Appelle zur Wassereinsparung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:08Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot der Gewässerentnahme: Das Abpumpen oder Schöpfen mit technischen Hilfsmitteln aus Bächen und Seen ist verboten
Verbot der Gewässerentnahme: Das Abpumpen oder Schöpfen mit technischen Hilfsmitteln aus Bächen und Seen ist verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot der Gewässerentnahme: Das Abpumpen oder Schöpfen mit technischen Hilfsmitteln aus Bächen und Seen ist verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verbot der Gewässerentnahme: Das Abpumpen oder Schöpfen mit technischen Hilfsmitteln aus Bächen und Seen ist verbotenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:08Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 01:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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