PerschlingNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Für die Gemeinde Perschling gibt es im September 2026 keine verordnete, akute Einschränkung der Wassernutzung, jedoch er
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Perschling gibt es im September 2026 keine verordnete, akute Einschränkung der Wassernutzung, jedoch erinnert die Gemeinde an die Fälligkeit der Wasserzählerstände und bittet um regelmäßige Selbstkontrollen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: perschling.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Perschling gibt es im September 2026 keine verordnete, akute Einschränkung der Wassernutzung, jedoch er
Für die Gemeinde Perschling gibt es im September 2026 keine verordnete, akute Einschränkung der Wassernutzung, jedoch erinnert die Gemeinde an die Fälligkeit der Wasserzählerstände und bittet um regelmäßige Selbstkontrollen.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Perschling gibt es im September 2026 keine verordnete, akute Einschränkung der Wassernutzung, jedoch erinnert die Gemeinde an die Fälligkeit der Wasserzählerstände und bittet um regelmäßige Selbstkontrollen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:26
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Perschling gibt es im September 2026 keine verordnete, akute Einschränkung der Wassernutzung, jedoch erperschling.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Übersichtsseite von perschling.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.09.2026, 15:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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