Peilstein im MühlviertelOberösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Freiwillige Verzichtsmaßnahmen: Im gesamten Bezirk Rohrbach wird dringend darum gebeten, auf das private Autowaschen, das großflächige Sprengen von Rasenflächen sowie alle nicht zwingend notwendigen Wasserentnahmen aus der Leitung zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: peilstein.at · Geprüft 08.09.2026, 18:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Freiwillige Verzichtsmaßnahmen: Im gesamten Bezirk Rohrbach wird dringend darum gebeten, auf das private Autowaschen, das großflächige Sprengen von Rasenflächen sowie alle nicht zwingend notwendigen Wasserentnahmen aus der Leitung zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Freiwillige Verzichtsmaßnahmen: Im gesamten Bezirk Rohrbach wird dringend darum gebeten, auf das private Autowaschen, das großflächige Sprengen von Rasenflächen sowie alle nicht zwingend notwendigen Wasserentnahmen aus der Leitung zu verzichten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:26
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungpeilstein.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel liegt im September 2026 zwar keine behördliche Notverordnung (Wassersparverordnung) vor, es gilt jedoch weiterhin ein drängender Appell zum sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel liegt im September 2026 zwar keine behördliche Notverordnung (Wassersparverordnung) vor, es gilt jedoch weiterhin ein drängender Appell zum sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:26
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenpeilstein.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 21:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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