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PabneukirchenOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Hydrantenentnahme nur mit Genehmigung von Obmann oder Wasserwart
  • Wasserentnahme von Hydranten nur mit Genehmigung

Bitte freiwillig

  • Appell: Kein Befüllen von Regenwasserzisternen mit Trinkwasser
  • Appell: Kein Bewässern von Gräbern am Friedhof mit Trinkwasser
  • Appell: Kein Befüllen privater Pools mit Trinkwasser
  • Appell: Keine Bewässerung von Gartenanlagen
  • Appell: Keine Auto- und Fahrzeugwaschungen mit Trinkwasser
  • Verzicht auf das Befüllen privater Pools mit Trinkwasser
  • Verzicht auf das Befüllen von Regenwasserzisternen mit Trinkwasser
  • Verzicht auf die Bewässerung von Rasen- und Gartenanlagen
  • Verzicht auf das Bewässern von Gräbern am Friedhof
  • Verzicht auf Auto- und Fahrzeugwäschen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 19. August 2026): „BITTE AB SOFORT MIT DEM TRINKWASSER DER WG • Kein Befüllen privater Pools • Kein Befüllen von Regenwasserzisternen“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Pabneukirchen · meinbezirk.at, 14. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 14. August 2026 – Kundmachung mit 6 Maßnahmen:
    • Verzicht auf das Befüllen privater Pools mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Verzicht auf das Befüllen von Regenwasserzisternen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Verzicht auf die Bewässerung von Rasen- und Gartenanlagen – Freiwilliger Appell
    • Verzicht auf das Bewässern von Gräbern am Friedhof – Freiwilliger Appell
    • Verzicht auf Auto- und Fahrzeugwäschen – Freiwilliger Appell
    • Wasserentnahme von Hydranten nur mit Genehmigung – Einschränkung
  2. 19. August 2026 – Kundmachung mit 6 Maßnahmen:
    • Appell: Kein Befüllen von Regenwasserzisternen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Hydrantenentnahme nur mit Genehmigung von Obmann oder Wasserwart – Einschränkung
    • Appell: Kein Bewässern von Gräbern am Friedhof mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell: Kein Befüllen privater Pools mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell: Keine Bewässerung von Gartenanlagen – Freiwilliger Appell
    • Appell: Keine Auto- und Fahrzeugwaschungen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Trinkwassernutzung

    Appell: Kein Befüllen von Regenwasserzisternen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Wassersparaufrufs der Wassergenossenschaft Pabneukirchen-Markt wird gebeten, ab sofort keine Regenwasserzisternen mit Trinkwasser zu befüllen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „BITTE AB SOFORT MIT DEM TRINKWASSER DER WG • Kein Befüllen privater Pools • Kein Befüllen von Regenwasserzisternen“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:49

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Wasserentnahme

    Hydrantenentnahme nur mit Genehmigung von Obmann oder Wasserwart

    Einschränkung

    Wasserentnahmen von Hydranten sind ausnahmslos nur mit vorangegangener Genehmigung durch den Obmann oder einen der Wasserwarte der Wassergenossenschaft Pabneukirchen-Markt gestattet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wasserentnahmen von Hydranten sind ausnahmslos nur mit vorangegangener Genehmigung durch den Obmann oder einen der Wasserwarte gestattet“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:49

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Appell: Kein Bewässern von Gräbern am Friedhof mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Sparaufruf wird zudem gebeten, Gräber am Friedhof nicht mit Trinkwasser der Wassergenossenschaft zu bewässern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Bewässern unserer Gräber im Friedhof“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:49

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Appell: Kein Befüllen privater Pools mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft Pabneukirchen-Markt ruft wegen anhaltender Trockenheit und stark gestiegenem Wasserabgang dazu auf, ab sofort keine privaten Pools mehr mit Trinkwasser zu befüllen. Bei Nichteinhaltung drohen strengere Maßnahmen wie stundenweise Nachtabschaltungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Daher starten wir folgenden Aufruf: BITTE AB SOFORT MIT DEM TRINKWASSER DER WG • Kein Befüllen privater Pools • Kein Befüllen von Regenwasserzisternen • Keine Bewässerungen von Rasen- und Gartenanlagen • Kein Bewässern unserer Gräber im Friedhof • Keine Auto- und Fahrzeugwaschungen“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:49

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Appell: Keine Bewässerung von Gartenanlagen

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft Pabneukirchen-Markt bittet ab sofort um Verzicht auf die Bewässerung von Gartenanlagen mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Bewässerungen von Rasen- und Gartenanlagen“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:49

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Appell: Keine Auto- und Fahrzeugwaschungen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft Pabneukirchen-Markt bittet ab sofort um Verzicht auf Auto- und Fahrzeugwaschungen mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Auto- und Fahrzeugwaschungen“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:49

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Verzicht auf das Befüllen privater Pools mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft Pabneukirchen Markt ruft wegen anhaltender Trockenheit und stark gestiegenem Wasserverbrauch dazu auf, ab sofort keine privaten Pools mehr mit Trinkwasser zu befüllen. Bei Nichteinhaltung der Sparmaßnahmen drohen stundenweise nächtliche Abschaltungen der Wasserversorgung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Daher starten wir folgenden Aufruf: BITTE AB SOFORT MIT DEM TRINKWASSER DER WG • Kein Befüllen privater Pools • Kein Befüllen von Regenwasserzisternen • Keine Bewässerungen von Rasen- und Gartenanlagen • Kein Bewässern unserer Gräber im Friedhof • Keine Auto- und Fahrzeugwaschungen“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:13

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Trinkwassernutzung

    Verzicht auf das Befüllen von Regenwasserzisternen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Aufruf der Wassergenossenschaft Pabneukirchen Markt, ab sofort keine Regenwasserzisternen mit Trinkwasser zu befüllen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Befüllen von Regenwasserzisternen“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:12

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Verzicht auf die Bewässerung von Rasen- und Gartenanlagen

    Empfehlung

    Aufruf der Wassergenossenschaft Pabneukirchen Markt, ab sofort keine Rasen- und Gartenanlagen mit Trinkwasser zu bewässern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Bewässerungen von Rasen- und Gartenanlagen“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:12

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verzicht auf das Bewässern von Gräbern am Friedhof

    Empfehlung

    Aufruf der Wassergenossenschaft Pabneukirchen Markt, ab sofort die Gräber am Friedhof nicht mit Trinkwasser zu bewässern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Bewässern unserer Gräber im Friedhof“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:12

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Verzicht auf Auto- und Fahrzeugwäschen

    Empfehlung

    Aufruf der Wassergenossenschaft Pabneukirchen Markt, ab sofort keine Auto- und Fahrzeugwäschen mit Trinkwasser durchzuführen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Auto- und Fahrzeugwaschungen“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:12

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Wasserentnahme

    Wasserentnahme von Hydranten nur mit Genehmigung

    Einschränkung

    Wasserentnahmen von Hydranten sind ausnahmslos nur mit vorangegangener Genehmigung durch den Obmann oder einen der Wasserwarte der Wassergenossenschaft Pabneukirchen Markt gestattet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wasserentnahmen von Hydranten sind ausnahmslos nur mit vorangegangener Genehmigung durch den Obmann oder einen der Wasserwarte gestattet“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:12

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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