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OttensheimOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Wasserbauarbeiten: Seit Sommer laufen kontrollierte Wasserbauarbeiten der via donau in der Marktau, weshalb im Baustelle
  • Obwohl es kein offizielles Verbot gibt, ruft die Marktgemeinde

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Wasserbauarbeiten: Seit Sommer laufen kontrollierte Wasserbauarbeiten der via donau in der Marktau, weshalb im Baustellenbereich Badeverbot herrscht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ottensheim.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:37 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Wasserbauarbeiten: Seit Sommer laufen kontrollierte Wasserbauarbeiten der via donau in der Marktau, weshalb im Baustelle

    Verbot

    Wasserbauarbeiten: Seit Sommer laufen kontrollierte Wasserbauarbeiten der via donau in der Marktau, weshalb im Baustellenbereich Badeverbot herrscht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wasserbauarbeiten: Seit Sommer laufen kontrollierte Wasserbauarbeiten der via donau in der Marktau, weshalb im Baustellenbereich Badeverbot herrscht.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:18

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Obwohl es kein offizielles Verbot gibt, ruft die Marktgemeinde

    Verbot

    Obwohl es kein offizielles Verbot gibt, ruft die Marktgemeinde – im Einklang mit der österreichweiten Informationskampagne des Trinkwasser-Gipfels 2026 – die Bevölkerung dazu auf, im Alltag freiwillig Trinkwasser zu sparen (z.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl es kein offizielles Verbot gibt, ruft die Marktgemeinde – im Einklang mit der österreichweiten Informationskampagne des Trinkwasser-Gipfels 2026 – die Bevölkerung dazu auf, im Alltag freiwillig Trinkwasser zu sparen (z.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:37

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Obwohl es kein offizielles Verbot gibt, ruft die Marktgemeindeottensheim.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:18Übersichtsseite von www.ottensheim.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 07:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)