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OttenschlagNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen wegen rückläufigem Quellzulauf

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. Mai 2026): „Aufruf zum Wassersparen! Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist der Zulauf des Rauscherbrunnen (Quelle) seit mehreren Monaten rückläufig Einige Tips zum Wassersparen bietet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft: Nur gemeinsam können wir mehr bewirken!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ottenschlag.com, 07. Mai 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 07. Mai 2026 – Aufruf zum Wassersparen wegen rückläufigem Quellzulauf – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zum Wassersparen wegen rückläufigem Quellzulauf

    Empfehlung

    Die Gemeinde Ottenschlag ruft zur Wassereinsparung auf. Grund ist der seit mehreren Monaten rückläufige Zulauf des Rauscherbrunnens (Quelle) aufgrund der anhaltenden Trockenheit. Konkrete Verbote oder Einschränkungen werden nicht genannt; der Aufruf ist freiwillig.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufruf zum Wassersparen! Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist der Zulauf des Rauscherbrunnen (Quelle) seit mehreren Monaten rückläufig Einige Tips zum Wassersparen bietet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft: Nur gemeinsam können wir mehr bewirken!“

    Gültigkeit
    seit 07. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:08

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparen!ottenschlag.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. Mai 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:38Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)