Orth an der DonauNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkung nicht notwendiger Verbräuche: Die Nutzung von Trinkwasser für das Befüllen von privaten Pools, das großflächige Rasensprengen oder das Waschen von Autos sollte auf das absolute Minimum reduziert oder vorübergehend ganz eingestellt werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: orth.at · Geprüft 08.09.2026, 19:45 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Einschränkung nicht notwendiger Verbräuche: Die Nutzung von Trinkwasser für das Befüllen von privaten Pools, das großflächige Rasensprengen oder das Waschen von Autos sollte auf das absolute Minimum reduziert oder vorübergehend ganz eingestellt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung nicht notwendiger Verbräuche: Die Nutzung von Trinkwasser für das Befüllen von privaten Pools, das großflächige Rasensprengen oder das Waschen von Autos sollte auf das absolute Minimum reduziert oder vorübergehend ganz eingestellt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungorth.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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