Ort im InnkreisOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Meldepflicht für Poolbefüllungen beim Gemeindeamt
Bitte freiwillig
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 25. Juni 2026): „Aufgrund der anhaltenden Trockenperioden, der hohen Temperaturen in den Sommermonaten und der sinkenden Grundwasserspiegel wird das Trinkwasser in unserer Region zunehmend knapper. Wir ersuchen alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger eindringlich, sparsam mit wertvollen Wasser aus der Ortswasserleitung umzugehen. Jede eingesparte Wassermenge hilft, die Wasserversorgung für alle sicherzustellen und Engpässe zu…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ort-im-innkreis.at, 25. Juni 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 25. Juni 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Meldepflicht für Poolbefüllungen beim Gemeindeamt – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde Ort im Innkreis ersucht alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, aufgrund anhaltender Trockenperioden, hoher Temperaturen und sinkender Grundwasserspiegel sparsam mit Wasser aus der Ortswasserleitung umzugehen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenperioden, der hohen Temperaturen in den Sommermonaten und der sinkenden Grundwasserspiegel wird das Trinkwasser in unserer Region zunehmend knapper. Wir ersuchen alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger eindringlich, sparsam mit wertvollen Wasser aus der Ortswasserleitung umzugehen. Jede eingesparte Wassermenge hilft, die Wasserversorgung für alle sicherzustellen und Engpässe zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- seit 25. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 25. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:08
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Ort im Innkreisort-im-innkreis.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 25. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 00:51Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Meldepflicht für Poolbefüllungen beim Gemeindeamt
Alle Poolbefüllungen müssen unbedingt am Gemeindeamt Ort im Innkreis gemeldet werden. Diese Meldepflicht ist verbindlich und gilt im Zusammenhang mit der angespannten Wasserversorgungslage aufgrund anhaltender Trockenheit.
Wortlaut der Kundmachung
„Außerdem bitten wir darum alle Poolbefüllungen unbedingt am Gemeindeamt zu melden.“
- Gültigkeit
- seit 25. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 25. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:08
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Ort im Innkreisort-im-innkreis.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 25. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 00:51Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)