OberwartBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- In Oberwart gibt es im September 2026 keine behördlichen Wasserverbote, da die Trinkwasserversorgung durch den Wasserver
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen sollte vermieden und stattdessen bevorzugt Regenwasser genutzt werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:28 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen sollte vermieden und stattdessen bevorzugt Regenwasser genutzt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen sollte vermieden und stattdessen bevorzugt Regenwasser genutzt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:28
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungen koordinieren: Für größere Pools (über 10.000 Liter) bittet der WVSB generell darum, den digitalen Poolfüllkalender zu nutzen, um Druckabfälle im Leitungsnetz zu verhindern.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen koordinieren: Für größere Pools (über 10.000 Liter) bittet der WVSB generell darum, den digitalen Poolfüllkalender zu nutzen, um Druckabfälle im Leitungsnetz zu verhindern.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:28
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In Oberwart gibt es im September 2026 keine behördlichen Wasserverbote, da die Trinkwasserversorgung durch den Wasserver
In Oberwart gibt es im September 2026 keine behördlichen Wasserverbote, da die Trinkwasserversorgung durch den Wasserverband Südliches Burgenland (WVSB) gesichert ist.
Wortlaut der Kundmachung
„In Oberwart gibt es im September 2026 keine behördlichen Wasserverbote, da die Trinkwasserversorgung durch den Wasserverband Südliches Burgenland (WVSB) gesichert ist.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:28
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In Oberwart gibt es im September 2026 keine behördlichen Wasserverbote, da die Trinkwasserversorgung durch den Wasserverbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des Klimawandels appellieren der Wasserverband Südliches Burgenland (WVSB) und die Stadtgemeinde Oberwart jedoch eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, äußerst sorgsam und vorausschauend mit Trinkwasser umzugehen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des Klimawandels appellieren der Wasserverband Südliches Burgenland (WVSB) und die Stadtgemeinde Oberwart jedoch eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, äußerst sorgsam und vorausschauend mit Trinkwasser umzugehen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:28
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 11:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
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