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OberschützenBurgenland

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Wassersparen aufgrund anhaltender Trockenheit

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. September 2026): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschlagsmengen stehen wir derzeit vor erheblichen Herausforderungen bei der Wasserversorgung. Um die Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen und den Brandschutz zu gewährleisten, ersuchen wir, WASSER ZU SPAREN!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: oberschuetzen.at · Geprüft 08.09.2026, 03:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 07. September 2026 – Appell zum Wassersparen aufgrund anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum Wassersparen aufgrund anhaltender Trockenheit

    Empfehlung

    Die Gemeinde bzw. der Wasserverband ersucht die Bevölkerung der Verbandsgemeinden wegen anhaltender Trockenheit und geringer Niederschläge, Wasser zu sparen, um die Trinkwasserversorgung und den Brandschutz zu sichern. Freiwilliger Appell ohne konkrete Verbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschlagsmengen stehen wir derzeit vor erheblichen Herausforderungen bei der Wasserversorgung. Um die Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen und den Brandschutz zu gewährleisten, ersuchen wir, WASSER ZU SPAREN!“

    Gültigkeit
    seit 07. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 03:05

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Oberschützenoberschuetzen.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 03:03Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)