Oberndorf bei SalzburgSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig und
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig und eigenverantwortlich Wasser zu sparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: oberndorf.salzburg.at · Geprüft 08.09.2026, 20:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig und
Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig und eigenverantwortlich Wasser zu sparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig und eigenverantwortlich Wasser zu sparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig undoberndorf.salzburg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:09Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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