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Oberndorf bei SalzburgSalzburg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig und

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig und eigenverantwortlich Wasser zu sparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: oberndorf.salzburg.at · Geprüft 08.09.2026, 20:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig und

    Verbot

    Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig und eigenverantwortlich Wasser zu sparen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch ohne offizielle Verbote bitten die Behörden und Wasserversorger im gesamten Flachgau dringend darum, freiwillig und eigenverantwortlich Wasser zu sparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)