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Oberndorf an der MelkNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Zusätzlich hat die Bezirkshauptmannschaft Melk ein striktes Verbot von unberechtigten Wasserentnahmen aus Fließgewässern

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk (Bezirk Scheibbs) gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitzeperioden ein aktiver Aufruf zum Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: oberndorf-noe.at · Geprüft 08.09.2026, 18:33 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    In der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk (Bezirk Scheibbs) gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitzeperioden ein aktiver Aufruf zum Wassersparen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk (Bezirk Scheibbs) gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitzeperioden ein aktiver Aufruf zum Wassersparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:33

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenoberndorf-noe.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:30Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Den Rasen nicht zu kurz mähen und Gärten niemals in der Mittagshitze gießen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Den Rasen nicht zu kurz mähen und Gärten niemals in der Mittagshitze gießen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:33

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Zusätzlich hat die Bezirkshauptmannschaft Melk ein striktes Verbot von unberechtigten Wasserentnahmen aus Fließgewässern

    Verbot

    Zusätzlich hat die Bezirkshauptmannschaft Melk ein striktes Verbot von unberechtigten Wasserentnahmen aus Fließgewässern (darunter auch der Fluss Melk) erlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zusätzlich hat die Bezirkshauptmannschaft Melk ein striktes Verbot von unberechtigten Wasserentnahmen aus Fließgewässern (darunter auch der Fluss Melk) erlassen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:33

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 10.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)