Oberndorf an der MelkNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Zusätzlich hat die Bezirkshauptmannschaft Melk ein striktes Verbot von unberechtigten Wasserentnahmen aus Fließgewässern
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk (Bezirk Scheibbs) gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitzeperioden ein aktiver Aufruf zum Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: oberndorf-noe.at · Geprüft 08.09.2026, 18:33 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk (Bezirk Scheibbs) gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitzeperioden ein aktiver Aufruf zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk (Bezirk Scheibbs) gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitzeperioden ein aktiver Aufruf zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:33
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenoberndorf-noe.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:30Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Den Rasen nicht zu kurz mähen und Gärten niemals in der Mittagshitze gießen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Den Rasen nicht zu kurz mähen und Gärten niemals in der Mittagshitze gießen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:33
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungoberndorf-noe.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:30Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Zusätzlich hat die Bezirkshauptmannschaft Melk ein striktes Verbot von unberechtigten Wasserentnahmen aus Fließgewässern
Zusätzlich hat die Bezirkshauptmannschaft Melk ein striktes Verbot von unberechtigten Wasserentnahmen aus Fließgewässern (darunter auch der Fluss Melk) erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Zusätzlich hat die Bezirkshauptmannschaft Melk ein striktes Verbot von unberechtigten Wasserentnahmen aus Fließgewässern (darunter auch der Fluss Melk) erlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:33
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Zusätzlich hat die Bezirkshauptmannschaft Melk ein striktes Verbot von unberechtigten Wasserentnahmen aus Fließgewässernoberndorf-noe.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:30Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 10.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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