Obernberg am InnOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Nutzpflanzen idealerweise nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gezielt gießen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: obernberg.at · Geprüft 08.09.2026, 19:50 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Nutzpflanzen idealerweise nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gezielt gießen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Nutzpflanzen idealerweise nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gezielt gießen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:50
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungobernberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Obernberg am Inn liegt für September 2026 keine spezifische, amtliche Wassersparverordnung mit strikten Verboten vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Obernberg am Inn liegt für September 2026 keine spezifische, amtliche Wassersparverordnung mit strikten Verboten vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:50
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenobernberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.10.2026, 07:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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