Nußdorf am HaunsbergSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Unbefugtes Anzapfen von Hydranten untersagt
Bitte freiwillig
- Beratung und Förderung für landwirtschaftliche Betriebe bei Wassermangel
- Kein privates Autowaschen mit Trinkwasser
- Kein Gießen von Rasen, Grünanlagen und großflächigen Blumenbeeten mit Leitungswasser
- Kein Befüllen von Pools, Swimmingpools und Schwimmteichen
- Aufruf zum Wassersparen / Verzicht auf vermeidbare Wasserentnahme
- Aufruf zum Wassersparen in Nußdorf am Haunsberg
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da viele Höfe unter versiegenden Brunnen leiden, bietet das Land Salzburg gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer eine Spezialberatung und Förderung für Einzelversorger an. Betroffene Bauernbetriebe können sich direkt dort melden, um Unterstützung für den Ausbau oder die Sanierung von Brunnen, Quellen und Speichern zu erhalten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: nussdorf.at · salzburg.orf.at, 27. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:06 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 27. Juli 2026 – Aufruf zum Wassersparen in Nußdorf am Haunsberg – Freiwilliger Appell
- 01. September 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
- Unbefugtes Anzapfen von Hydranten untersagt – Verbot
- Kein privates Autowaschen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Kein Gießen von Rasen, Grünanlagen und großflächigen Blumenbeeten mit Leitungswasser – Freiwilliger Appell
- Kein Befüllen von Pools, Swimmingpools und Schwimmteichen – Freiwilliger Appell
- Aufruf zum Wassersparen / Verzicht auf vermeidbare Wasserentnahme – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Beratung und Förderung für landwirtschaftliche Betriebe bei Wassermangel
Das Land Salzburg bietet gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Spezialberatung und Förderung für Einzelversorger (Ausbau/Sanierung von Brunnen, Quellen und Speichern) an; die Gemeinde Nußdorf am Haunsberg informiert darüber auf ihrer Website.
Wortlaut der Kundmachung
„Da viele Höfe unter versiegenden Brunnen leiden, bietet das Land Salzburg gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer eine Spezialberatung und Förderung für Einzelversorger an. Betroffene Bauernbetriebe können sich direkt dort melden, um Unterstützung für den Ausbau oder die Sanierung von Brunnen, Quellen und Speichern zu erhalten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Beratung und Förderung für landwirtschaftliche Betriebe bei Wassermangelnussdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:06Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Unbefugtes Anzapfen von Hydranten untersagt
Das Anzapfen von Hydranten für private Zwecke ist strengstens untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Zweckentfremdung von Hydranten: Das unbefugte Anzapfen von Hydranten für private Zwecke ist strengstens untersagt und stellt ein Tabu dar.“
- Gültigkeit
- seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 01. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Unbefugtes Anzapfen von Hydranten untersagtsalzburg.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 01. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:06Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Kein privates Autowaschen mit Trinkwasser
Das private Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser soll unterlassen werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Fahrzeugwäsche: Das private Autowaschen mit Trinkwasser ist zu unterlassen.“
- Gültigkeit
- seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 01. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Kein privates Autowaschen mit Trinkwassersalzburg.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 01. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:06Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Kein Gießen von Rasen, Grünanlagen und großflächigen Blumenbeeten mit Leitungswasser
Die Bewässerung von Rasenflächen, Grünanlagen und großflächigen Blumenbeeten mit Trinkwasser soll unterbleiben.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässerungsverbot: Kein Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen oder großflächigen Blumenbeeten mit wertvollem Leitungswasser.“
- Gültigkeit
- seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 01. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Kein Gießen von Rasen, Grünanlagen und großflächigen Blumenbeeten mit Leitungswassersalzburg.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 01. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:06Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Kein Befüllen von Pools, Swimmingpools und Schwimmteichen
Das Befüllen privater Poolanlagen mit Leitungswasser soll unterbleiben.
Wortlaut der Kundmachung
„Befüllungsverbot: Kein Befüllen von privaten Pools, Swimmingpools oder Schwimmteichen.“
- Gültigkeit
- seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 01. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Kein Befüllen von Pools, Swimmingpools und Schwimmteichensalzburg.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 01. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:06Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zum Wassersparen / Verzicht auf vermeidbare Wasserentnahme
Die Gemeinde bittet angesichts der stark zurückgegangenen Quellschüttung und der notwendigen Wasserzukäufe aus Göming um strikten Verzicht auf jede vermeidbare Entnahme aus der Gemeindewasserleitung.
Wortlaut der Kundmachung
„Um die Trinkwasserversorgung im September 2026 zu sichern, bittet die Gemeinde um den strikten Verzicht auf jede vermeidbare Wasserentnahme aus der Gemeindewasserleitung.“
- Gültigkeit
- seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 01. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparen / Verzicht auf vermeidbare Wasserentnahmesalzburg.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 01. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:06Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zum Wassersparen in Nußdorf am Haunsberg
Die Gemeinde Nußdorf am Haunsberg hat die Bevölkerung zum Wassersparen aufgerufen, weil die Quellen wegen der anhaltenden Trockenheit nur zwei Drittel des üblichen Trinkwassers liefern und Wasser aus der Nachbargemeinde Göming importiert werden muss. Es handelt sich um einen freiwilligen Appell; konkrete Verbote werden im Bericht nicht genannt.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch in Nußdorf am Haunsberg im Norden des Flachgaus wird die Trockenheit zunehmend zum Problem. Die Quellen liefern hier derzeit zwei Drittel weniger Trinkwasser als in einem durchschnittlichen Sommer. Mit einer neuen Wasserleitung lässt die Gemeinde täglich bis zu hundert Kubikmeter Wasser aus der Nachbargemeinde Göming importieren. Die Bevölkerung wurde bereits zum Wassersparen aufgerufen.“
- Gültigkeit
- seit 27. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 27. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Trockenheit bringt Flachgau zunehmend unter Drucksalzburg.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 27. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:05Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 21:41. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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