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Nußdorf am HaunsbergSalzburg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Unbefugtes Anzapfen von Hydranten untersagt

Bitte freiwillig

  • Beratung und Förderung für landwirtschaftliche Betriebe bei Wassermangel
  • Kein privates Autowaschen mit Trinkwasser
  • Kein Gießen von Rasen, Grünanlagen und großflächigen Blumenbeeten mit Leitungswasser
  • Kein Befüllen von Pools, Swimmingpools und Schwimmteichen
  • Aufruf zum Wassersparen / Verzicht auf vermeidbare Wasserentnahme
  • Aufruf zum Wassersparen in Nußdorf am Haunsberg

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da viele Höfe unter versiegenden Brunnen leiden, bietet das Land Salzburg gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer eine Spezialberatung und Förderung für Einzelversorger an. Betroffene Bauernbetriebe können sich direkt dort melden, um Unterstützung für den Ausbau oder die Sanierung von Brunnen, Quellen und Speichern zu erhalten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: nussdorf.at · salzburg.orf.at, 27. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:06 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 27. Juli 2026 – Aufruf zum Wassersparen in Nußdorf am Haunsberg – Freiwilliger Appell
  2. 01. September 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
    • Unbefugtes Anzapfen von Hydranten untersagt – Verbot
    • Kein privates Autowaschen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Kein Gießen von Rasen, Grünanlagen und großflächigen Blumenbeeten mit Leitungswasser – Freiwilliger Appell
    • Kein Befüllen von Pools, Swimmingpools und Schwimmteichen – Freiwilliger Appell
    • Aufruf zum Wassersparen / Verzicht auf vermeidbare Wasserentnahme – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Beratung und Förderung für landwirtschaftliche Betriebe bei Wassermangel

    Empfehlung

    Das Land Salzburg bietet gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Spezialberatung und Förderung für Einzelversorger (Ausbau/Sanierung von Brunnen, Quellen und Speichern) an; die Gemeinde Nußdorf am Haunsberg informiert darüber auf ihrer Website.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da viele Höfe unter versiegenden Brunnen leiden, bietet das Land Salzburg gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer eine Spezialberatung und Förderung für Einzelversorger an. Betroffene Bauernbetriebe können sich direkt dort melden, um Unterstützung für den Ausbau oder die Sanierung von Brunnen, Quellen und Speichern zu erhalten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Unbefugtes Anzapfen von Hydranten untersagt

    Verbot

    Das Anzapfen von Hydranten für private Zwecke ist strengstens untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zweckentfremdung von Hydranten: Das unbefugte Anzapfen von Hydranten für private Zwecke ist strengstens untersagt und stellt ein Tabu dar.“

    Gültigkeit
    seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Kein privates Autowaschen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Das private Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser soll unterlassen werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Fahrzeugwäsche: Das private Autowaschen mit Trinkwasser ist zu unterlassen.“

    Gültigkeit
    seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Kein Gießen von Rasen, Grünanlagen und großflächigen Blumenbeeten mit Leitungswasser

    Empfehlung

    Die Bewässerung von Rasenflächen, Grünanlagen und großflächigen Blumenbeeten mit Trinkwasser soll unterbleiben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bewässerungsverbot: Kein Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen oder großflächigen Blumenbeeten mit wertvollem Leitungswasser.“

    Gültigkeit
    seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Kein Befüllen von Pools, Swimmingpools und Schwimmteichen

    Empfehlung

    Das Befüllen privater Poolanlagen mit Leitungswasser soll unterbleiben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Befüllungsverbot: Kein Befüllen von privaten Pools, Swimmingpools oder Schwimmteichen.“

    Gültigkeit
    seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zum Wassersparen / Verzicht auf vermeidbare Wasserentnahme

    Empfehlung

    Die Gemeinde bittet angesichts der stark zurückgegangenen Quellschüttung und der notwendigen Wasserzukäufe aus Göming um strikten Verzicht auf jede vermeidbare Entnahme aus der Gemeindewasserleitung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Um die Trinkwasserversorgung im September 2026 zu sichern, bittet die Gemeinde um den strikten Verzicht auf jede vermeidbare Wasserentnahme aus der Gemeindewasserleitung.“

    Gültigkeit
    seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zum Wassersparen in Nußdorf am Haunsberg

    Empfehlung

    Die Gemeinde Nußdorf am Haunsberg hat die Bevölkerung zum Wassersparen aufgerufen, weil die Quellen wegen der anhaltenden Trockenheit nur zwei Drittel des üblichen Trinkwassers liefern und Wasser aus der Nachbargemeinde Göming importiert werden muss. Es handelt sich um einen freiwilligen Appell; konkrete Verbote werden im Bericht nicht genannt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch in Nußdorf am Haunsberg im Norden des Flachgaus wird die Trockenheit zunehmend zum Problem. Die Quellen liefern hier derzeit zwei Drittel weniger Trinkwasser als in einem durchschnittlichen Sommer. Mit einer neuen Wasserleitung lässt die Gemeinde täglich bis zu hundert Kubikmeter Wasser aus der Nachbargemeinde Göming importieren. Die Bevölkerung wurde bereits zum Wassersparen aufgerufen.“

    Gültigkeit
    seit 27. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    27. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 21:41. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)