Nötsch im GailtalKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Nötsch im Gailtal liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noetsch.at · Geprüft 08.09.2026, 18:23 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Für die Marktgemeinde Nötsch im Gailtal liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Nötsch im Gailtal liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:23
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungnoetsch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:22Übersichtsseite von noetsch.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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