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NöchlingNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Gartenbewässerung
  • Verbot illegaler Wasserentnahme: Die Pegelstände der Flüsse und Bäche im Bezirk Melk sind auf einem historischen Tiefsta

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zur Garten- oder Feldระbewässerung) sind ausnahmslos verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche wasserrechtliche Bewilligung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: noechling.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    zur Garten- oder Feldระbewässerung) sind ausnahmslos verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche wasserrechtliche Bewilligung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „zur Garten- oder Feldระbewässerung) sind ausnahmslos verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche wasserrechtliche Bewilligung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:09

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot illegaler Wasserentnahme: Die Pegelstände der Flüsse und Bäche im Bezirk Melk sind auf einem historischen Tiefsta

    Verbot

    Verbot illegaler Wasserentnahme: Die Pegelstände der Flüsse und Bäche im Bezirk Melk sind auf einem historischen Tiefstand.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot illegaler Wasserentnahme: Die Pegelstände der Flüsse und Bäche im Bezirk Melk sind auf einem historischen Tiefstand.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:09

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Die Bevölkerung bleibt generell dazu aufgerufen, den Verbrauch im Haushalt (Poolbefüllungen, Autowäschen, großflächiges Rasensprengen) freiwillig auf das Nötigste zu reduzieren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bevölkerung bleibt generell dazu aufgerufen, den Verbrauch im Haushalt (Poolbefüllungen, Autowäschen, großflächiges Rasensprengen) freiwillig auf das Nötigste zu reduzieren.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:09

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)