NöchlingNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Verbot illegaler Wasserentnahme: Die Pegelstände der Flüsse und Bäche im Bezirk Melk sind auf einem historischen Tiefsta
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zur Garten- oder Feldระbewässerung) sind ausnahmslos verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche wasserrechtliche Bewilligung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noechling.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
zur Garten- oder Feldระbewässerung) sind ausnahmslos verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche wasserrechtliche Bewilligung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„zur Garten- oder Feldระbewässerung) sind ausnahmslos verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche wasserrechtliche Bewilligung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungnoechling.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot illegaler Wasserentnahme: Die Pegelstände der Flüsse und Bäche im Bezirk Melk sind auf einem historischen Tiefsta
Verbot illegaler Wasserentnahme: Die Pegelstände der Flüsse und Bäche im Bezirk Melk sind auf einem historischen Tiefstand.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot illegaler Wasserentnahme: Die Pegelstände der Flüsse und Bäche im Bezirk Melk sind auf einem historischen Tiefstand.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verbot illegaler Wasserentnahme: Die Pegelstände der Flüsse und Bäche im Bezirk Melk sind auf einem historischen Tiefstanoechling.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Die Bevölkerung bleibt generell dazu aufgerufen, den Verbrauch im Haushalt (Poolbefüllungen, Autowäschen, großflächiges Rasensprengen) freiwillig auf das Nötigste zu reduzieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Bevölkerung bleibt generell dazu aufgerufen, den Verbrauch im Haushalt (Poolbefüllungen, Autowäschen, großflächiges Rasensprengen) freiwillig auf das Nötigste zu reduzieren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungnoechling.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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