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NiederkappelOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Niederkappel liegt im September 2026 keine explizite, akute Wassersparverordnung oder ein behördliches Verbot vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: niederkappel.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Gemeinde Niederkappel liegt im September 2026 keine explizite, akute Wassersparverordnung oder ein behördliches Verbot vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Niederkappel liegt im September 2026 keine explizite, akute Wassersparverordnung oder ein behördliches Verbot vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenniederkappel.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:36Übersichtsseite von www.niederkappel.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Empfehlung

    Gartenbewässerung minimieren: Rasenflächen und Gärten gar nicht oder nur sehr sparsam in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gießen (idealerweise gesammeltes Regenwasser nutzen).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung minimieren: Rasenflächen und Gärten gar nicht oder nur sehr sparsam in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gießen (idealerweise gesammeltes Regenwasser nutzen).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerungniederkappel.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:36Übersichtsseite von www.niederkappel.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 08.10.2026, 15:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)