Neumarkt an der YbbsMelk · Niederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. August 2026): „Auch wenn wir derzeit weiterhin noch über eine gute Trinkwasserversorgung verfügen, bitten wir alle, unser kostbares Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden. Jeder einzelne Beitrag hilft, unsere wertvolle Ressource zu schonen. Die Trockenheit hält ja leider noch weiterhin an - das Grundwasser sinkt natürlich auch in unserer Gemeinde.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs, 03. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 16:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 03. August 2026 – Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkenden Grundwasserstände alle Bürgerinnen und Bürger, Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden, um Spitzenverbräuche zu vermeiden und die Versorgung zu sichern.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch wenn wir derzeit weiterhin noch über eine gute Trinkwasserversorgung verfügen, bitten wir alle, unser kostbares Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden. Jeder einzelne Beitrag hilft, unsere wertvolle Ressource zu schonen. Die Trockenheit hält ja leider noch weiterhin an - das Grundwasser sinkt natürlich auch in unserer Gemeinde.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 16:05
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde Neumarkt an der YbbsMarktgemeinde Neumarkt an der Ybbs · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:05Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 04:32. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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