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Neumarkt am WallerseeSalzburg

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Verzicht auf das Befüllen privater Pools, Schwimmbecken und Whirlpools
  • Verzicht auf automatische oder großflächige Rasenbewässerung
  • Verzicht auf Fahrzeugwäsche sowie Abspritzen von Einfahrten und Terrassen

Erlaubt bleibt

  • Gießen von Nutzpflanzen und Blumenbeeten ausschließlich sparsam per Hand und in den kühlen Morgen- oder Abendstunden.

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bitten wir alle Neumarkterinnen und Neumarkter, Wasser zu sparen, um eine lückenlose Trinkwasser- sowie Löschwasserversorgung gewährleisten zu können. Wie kann ich Wasser sparen? Folgende Tätigkeiten sollten bitte unbedingt unterlassen werden: - Das Befüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: feuerwehr-neumarkt.at · Geprüft 08.09.2026, 12:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Verzicht auf das Befüllen privater Pools, Schwimmbecken und Whirlpools

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit alle Neumarkterinnen und Neumarkter, Wasser zu sparen, um Trinkwasser- und Löschwasserversorgung sicherzustellen. Ausdrücklich soll das Befüllen privater Pools, Schwimmbecken und Whirlpools unterlassen werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bitten wir alle Neumarkterinnen und Neumarkter, Wasser zu sparen, um eine lückenlose Trinkwasser- sowie Löschwasserversorgung gewährleisten zu können. Wie kann ich Wasser sparen? Folgende Tätigkeiten sollten bitte unbedingt unterlassen werden: - Das Befüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:01

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Verzicht auf automatische oder großflächige Rasenbewässerung

    Empfehlung

    Im selben Wasserspar-Aufruf wegen anhaltender Trockenheit soll das automatische oder großflächige Bewässern von Rasenflächen unterlassen werden, um Trinkwasser- und Löschwasserversorgung zu gewährleisten.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Gießen von Nutzpflanzen und Blumenbeeten ausschließlich sparsam per Hand und in den kühlen Morgen- oder Abendstunden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Folgende Tätigkeiten sollten bitte unbedingt unterlassen werden: - Das Befüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools - Das automatische oder großflächige Bewässern von Rasenflächen - Das Waschen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen von Einfahrten und Terrassen“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:01

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Verzicht auf Fahrzeugwäsche sowie Abspritzen von Einfahrten und Terrassen

    Empfehlung

    Der Aufruf nennt neben Poolbefüllung und Rasenbewässerung auch das Waschen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen von Einfahrten und Terrassen als Tätigkeiten, die wegen der Trockenheit unterlassen werden sollen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Folgende Tätigkeiten sollten bitte unbedingt unterlassen werden: - Das Befüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools - Das automatische oder großflächige Bewässern von Rasenflächen - Das Waschen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen von Einfahrten und Terrassen“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:01

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 08:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)