Neumarkt am WallerseeSalzburg
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Verzicht auf das Befüllen privater Pools, Schwimmbecken und Whirlpools
- Verzicht auf automatische oder großflächige Rasenbewässerung
- Verzicht auf Fahrzeugwäsche sowie Abspritzen von Einfahrten und Terrassen
Erlaubt bleibt
- Gießen von Nutzpflanzen und Blumenbeeten ausschließlich sparsam per Hand und in den kühlen Morgen- oder Abendstunden.
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bitten wir alle Neumarkterinnen und Neumarkter, Wasser zu sparen, um eine lückenlose Trinkwasser- sowie Löschwasserversorgung gewährleisten zu können. Wie kann ich Wasser sparen? Folgende Tätigkeiten sollten bitte unbedingt unterlassen werden: - Das Befüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: feuerwehr-neumarkt.at · Geprüft 08.09.2026, 12:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Verzicht auf das Befüllen privater Pools, Schwimmbecken und Whirlpools
Die Wassergenossenschaft bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit alle Neumarkterinnen und Neumarkter, Wasser zu sparen, um Trinkwasser- und Löschwasserversorgung sicherzustellen. Ausdrücklich soll das Befüllen privater Pools, Schwimmbecken und Whirlpools unterlassen werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bitten wir alle Neumarkterinnen und Neumarkter, Wasser zu sparen, um eine lückenlose Trinkwasser- sowie Löschwasserversorgung gewährleisten zu können. Wie kann ich Wasser sparen? Folgende Tätigkeiten sollten bitte unbedingt unterlassen werden: - Das Befüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:01
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Wichtige Information der Wassergenossenschaftfeuerwehr-neumarkt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 11:57Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Verzicht auf automatische oder großflächige Rasenbewässerung
Im selben Wasserspar-Aufruf wegen anhaltender Trockenheit soll das automatische oder großflächige Bewässern von Rasenflächen unterlassen werden, um Trinkwasser- und Löschwasserversorgung zu gewährleisten.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Gießen von Nutzpflanzen und Blumenbeeten ausschließlich sparsam per Hand und in den kühlen Morgen- oder Abendstunden.
Wortlaut der Kundmachung
„Folgende Tätigkeiten sollten bitte unbedingt unterlassen werden: - Das Befüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools - Das automatische oder großflächige Bewässern von Rasenflächen - Das Waschen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen von Einfahrten und Terrassen“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:01
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Wichtige Information der Wassergenossenschaftfeuerwehr-neumarkt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 11:57Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Verzicht auf Fahrzeugwäsche sowie Abspritzen von Einfahrten und Terrassen
Der Aufruf nennt neben Poolbefüllung und Rasenbewässerung auch das Waschen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen von Einfahrten und Terrassen als Tätigkeiten, die wegen der Trockenheit unterlassen werden sollen.
Wortlaut der Kundmachung
„Folgende Tätigkeiten sollten bitte unbedingt unterlassen werden: - Das Befüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools - Das automatische oder großflächige Bewässern von Rasenflächen - Das Waschen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen von Einfahrten und Terrassen“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:01
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Wichtige Information der Wassergenossenschaftfeuerwehr-neumarkt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 11:57Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 08:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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