Neukirchen an der EnknachOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Oktober 2026 die Waldbrandschutz-Verordnung 2026 in Kraft ist, die aufgrund der anhaltenden Trockenheit jegliches Feuerm
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Oktober 2026 die Waldbrandschutz-Verordnung 2026 in Kraft ist, die aufgrund der anhaltenden Trockenheit jegliches Feuermachen und Rauchen im Waldbereich untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: neukirchen.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:33 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Oktober 2026 die Waldbrandschutz-Verordnung 2026 in Kraft ist, die aufgrund der anhaltenden Trockenheit jegliches Feuerm
Oktober 2026 die Waldbrandschutz-Verordnung 2026 in Kraft ist, die aufgrund der anhaltenden Trockenheit jegliches Feuermachen und Rauchen im Waldbereich untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Oktober 2026 die Waldbrandschutz-Verordnung 2026 in Kraft ist, die aufgrund der anhaltenden Trockenheit jegliches Feuermachen und Rauchen im Waldbereich untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:33
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Oktober 2026 die Waldbrandschutz-Verordnung 2026 in Kraft ist, die aufgrund der anhaltenden Trockenheit jegliches Feuermneukirchen.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:29Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:16. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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