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NeuhausKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Akute, flächendeckende Verbote hängen von den täglichen Pegelständen der lokalen Brunnen ab

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkungen: Das Befüllen von Swimmingpools muss elektronisch gemeldet und durch die Gemeinde freigegeben werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Einschränkungen: Das Befüllen von Swimmingpools muss elektronisch gemeldet und durch die Gemeinde freigegeben werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkungen: Das Befüllen von Swimmingpools muss elektronisch gemeldet und durch die Gemeinde freigegeben werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:39

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Akute, flächendeckende Verbote hängen von den täglichen Pegelständen der lokalen Brunnen ab

    Verbot

    Akute, flächendeckende Verbote hängen von den täglichen Pegelständen der lokalen Brunnen ab.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Akute, flächendeckende Verbote hängen von den täglichen Pegelständen der lokalen Brunnen ab.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:39

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

0 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Bisher kein automatischer Abruf dokumentiert. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)