Nestelbach bei GrazSteiermark
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zur Reduzierung der Bewässerung von Gärten und Grünanlagen
- Appell zum Verzicht auf Reinigung befestigter Flächen mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf Autowäsche mit Trinkwasser
- Appell zur Reduzierung der Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen
- Appell zum Verzicht auf Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools
- Appell zur Reduzierung der Rasenbewässerung mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. August 2026): „Insbesondere sollen folgende Anwendungen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert bzw. vermieden werden: Bewässerung von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: nestelbach-graz.gv.at, 07. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 20:30 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 07. August 2026 – Kundmachung mit 6 Maßnahmen:
- Appell zur Reduzierung der Bewässerung von Gärten und Grünanlagen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf Reinigung befestigter Flächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf Autowäsche mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell zur Reduzierung der Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools – Freiwilliger Appell
- Appell zur Reduzierung der Rasenbewässerung mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zur Reduzierung der Bewässerung von Gärten und Grünanlagen
Im Rahmen des Sparappells vom 07.08.2026 wegen der anhaltenden Trockenperiode soll die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert bzw. vermieden werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Insbesondere sollen folgende Anwendungen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert bzw. vermieden werden: Bewässerung von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen“
- Gültigkeit
- seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:30
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorungnestelbach-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Appell zum Verzicht auf Reinigung befestigter Flächen mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparappells vom 07.08.2026 wegen der anhaltenden Trockenperiode soll die Reinigung von befestigten Flächen, Terrassen und Einfahrten mit Trinkwasser auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert bzw. vermieden werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Generell: Reinigung von befestigten Flächen, Terrassen und Einfahrten“
- Gültigkeit
- seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:29
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorungnestelbach-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf Autowäsche mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparappells vom 07.08.2026 wegen der anhaltenden Trockenperiode sollen Autowäsche und Reinigung von Fahrzeugen mit Trinkwasser auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert bzw. vermieden werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Generell: Autowäsche und Reinigung von Fahrzeugen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:29
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorungnestelbach-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Landwirtschaftliche Bewässerung
Appell zur Reduzierung der Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen
Im Rahmen des Sparappells vom 07.08.2026 wegen der anhaltenden Trockenperiode sollen Bewässerungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert bzw. vermieden werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässerungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen“
- Gültigkeit
- seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:30
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorungnestelbach-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Poolfüllung
Appell zum Verzicht auf Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools
Im Rahmen des Sparappells vom 07.08.2026 wegen der anhaltenden Trockenperiode soll das Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools mit Trinkwasser auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert bzw. vermieden werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Generell: Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools“
- Gültigkeit
- seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:29
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorungnestelbach-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zur Reduzierung der Rasenbewässerung mit Trinkwasser
Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode seit Anfang Juni und der angespannten Versorgungssituation ersucht die Gemeinde Nestelbach bei Graz, den Trinkwasserverbrauch für nicht zwingend notwendige Zwecke bis auf Weiteres deutlich einzuschränken. Die Bewässerung von Rasenflächen soll auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert bzw. vermieden werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir ersuchen daher den Verbrauch von Trinkwasser für nicht zwingend notwendige Zwecke bis auf Weiteres deutlich einzuschränken. Insbesondere sollen folgende Anwendungen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert bzw. vermieden werden: Bewässerung von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen Bewässerungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen Generell: Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools Generell: Autowäsche und Reinigung von Fahrzeugen mit Trinkwasser Generell: Reinigung von befestigten Flächen, Terrassen und Einfahrten“
- Gültigkeit
- seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:30
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorungnestelbach-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:26Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 08.10.2026, 00:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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