NassereithTirol
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Allgemeiner Aufruf zum bewussten Umgang mit Trink- und Warmwasser
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Gemeinde Nassereith sowie das Land Tirol rufen jedoch generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trink- und Warmwasser auf.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: nassereith.at · Geprüft 08.09.2026, 12:49 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Allgemeiner Aufruf zum bewussten Umgang mit Trink- und Warmwasser
Die Gemeinde Nassereith sowie das Land Tirol rufen generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trink- und Warmwasser auf. Die Gemeinde empfiehlt dazu alltagstaugliche Maßnahmen: kurz duschen statt baden, Gartenbewässerung am Abend oder in den frühen Morgenstunden, Waschmaschinen und Geschirrspüler erst voll gefüllt einschalten. Es handelt sich um einen generellen, nicht behördlich verordneten Appell; konkrete Verbote (Pool, Rasensprengen, Autowaschen) bestehen für Nassereith laut Übersicht nicht.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde Nassereith sowie das Land Tirol rufen jedoch generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trink- und Warmwasser auf.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:49
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Allgemeiner Aufruf zum bewussten Umgang mit Trink- und Warmwassernassereith.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:49Übersichtsseite von www.nassereith.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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