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MiningOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Unter dem Begriff „Mining Wassersparmaßnahmen im September 2026“ fallen zwei völlig unterschiedliche Bereiche: Zum einen die globalen Nachhaltigkeitsstrategien der Bergbauindustrie (Mining Industry), zum anderen die lokalen Einschränkungen in der österreichischen Gemeinde Mining am Inn infolge der anhaltenden Trockenheit im Jahr 2026.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:45 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Unter dem Begriff „Mining Wassersparmaßnahmen im September 2026“ fallen zwei völlig unterschiedliche Bereiche: Zum einen die globalen Nachhaltigkeitsstrategien der Bergbauindustrie (Mining Industry), zum anderen die lokalen Einschränkungen in der österreichischen Gemeinde Mining am Inn infolge der anhaltenden Trockenheit im Jahr 2026.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Unter dem Begriff „Mining Wassersparmaßnahmen im September 2026“ fallen zwei völlig unterschiedliche Bereiche: Zum einen die globalen Nachhaltigkeitsstrategien der Bergbauindustrie (Mining Industry), zum anderen die lokalen Einschränkungen in der österreichischen Gemeinde Mining am Inn infolge der anhaltenden Trockenheit im Jahr 2026.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:45

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:17Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 11:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)