Mils bei ImstTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Auch ohne Verbote empfiehlt die Gemeinde Mils bei Imst im Rahmen ihres Engagements im regionalen Energie- und Ressourcen
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Auch ohne Verbote empfiehlt die Gemeinde Mils bei Imst im Rahmen ihres Engagements im regionalen Energie- und Ressourceneffizienzmanagement die klassischen Alltagsmaßnahmen: Mils bei Imst“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: mils-imst.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Auch ohne Verbote empfiehlt die Gemeinde Mils bei Imst im Rahmen ihres Engagements im regionalen Energie- und Ressourcen
Auch ohne Verbote empfiehlt die Gemeinde Mils bei Imst im Rahmen ihres Engagements im regionalen Energie- und Ressourceneffizienzmanagement die klassischen Alltagsmaßnahmen: Mils bei Imst
Wortlaut der Kundmachung
„Auch ohne Verbote empfiehlt die Gemeinde Mils bei Imst im Rahmen ihres Engagements im regionalen Energie- und Ressourceneffizienzmanagement die klassischen Alltagsmaßnahmen: Mils bei Imst“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch ohne Verbote empfiehlt die Gemeinde Mils bei Imst im Rahmen ihres Engagements im regionalen Energie- und Ressourcenmils-imst.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:05Übersichtsseite von www.mils-imst.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Zwar führt die allgemeine, österreichweite Trockenheit im Jahr 2026 sowie die langfristig rückläufige Quellschüttung im Bezirk Imst dazu, dass die Kommunen und das Bundesministerium (BMLUK) zu einem grundsätzlich achtsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser aufrufen, behördliche Einschränkungen liegen für Mils bei Imst aktuell jedoch nicht vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Zwar führt die allgemeine, österreichweite Trockenheit im Jahr 2026 sowie die langfristig rückläufige Quellschüttung im Bezirk Imst dazu, dass die Kommunen und das Bundesministerium (BMLUK) zu einem grundsätzlich achtsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser aufrufen, behördliche Einschränkungen liegen für Mils bei Imst aktuell jedoch nicht vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenmils-imst.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:05Übersichtsseite von www.mils-imst.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Für die Gemeinde Mils bei Imst gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote (wie etwa Poolbefüllungsverbote).
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Mils bei Imst gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote (wie etwa Poolbefüllungsverbote).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungmils-imst.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:05Übersichtsseite von www.mils-imst.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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