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MichelbachNiederösterreich

Notversorgung aktiv.

Notversorgung

  • Notversorgung mit zugekauftem Trinkwasser per Tankwagen

Eingeschränkt

  • Unterlassung der Befüllung von Schwimmbecken und Pools
  • Unterlassung der Fahrzeugwäsche

Bitte freiwillig

  • Appell zur Beschränkung des Trinkwasserverbrauchs
  • Aufruf zum Verzicht auf die Bewässerung von Grün- und Rasenflächen

Erlaubt bleibt

  • Gießen im Hausgarten in reduziertem Ausmaß mit der Gießkanne in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden erlaubt

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 14. August 2026): „Wegen anhaltender Trockenheit versiegen in der niederösterreichischen Gemeinde Michelbach (Bezirk St. Pölten) die eigenen Quellen – eine von insgesamt dreien ist bereits komplett ausgetrocknet. Um die rund 850 Einwohner weiterhin ausreichend versorgen zu können, liefert seit vier Wochen ein umfunktionierter Milchtransporter zugekauftes Trinkwasser aus den Nachbarorten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: oe24.at, 14. August 2026 · michelbach.gv.at, 23. Juni 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:35 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 23. Juni 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Unterlassung der Befüllung von Schwimmbecken und Pools – Einschränkung
    • Unterlassung der Fahrzeugwäsche – Einschränkung
    • Appell zur Beschränkung des Trinkwasserverbrauchs – Freiwilliger Appell
    • Aufruf zum Verzicht auf die Bewässerung von Grün- und Rasenflächen – Freiwilliger Appell
  2. 14. August 2026 – Notversorgung mit zugekauftem Trinkwasser per Tankwagen – Notmaßnahme
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Öffentliche Wasserversorgung

    Notversorgung mit zugekauftem Trinkwasser per Tankwagen

    Verbot

    Wegen anhaltender Trockenheit sind die eigenen Quellen von Michelbach versiegt (eine von drei bereits komplett ausgetrocknet). Die Gemeinde lässt seit etwa vier Wochen wöchentlich rund 300 Kubikmeter Trinkwasser aus Nachbarorten per umfunktioniertem Milchtransporter anliefern, um die rund 850 Einwohner zu versorgen. Die Notlösung kostet 15 bis 17 Euro pro Kubikmeter und wird voraussichtlich noch länger andauern; die Gemeinde sucht nach zusätzlichen Quellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wegen anhaltender Trockenheit versiegen in der niederösterreichischen Gemeinde Michelbach (Bezirk St. Pölten) die eigenen Quellen – eine von insgesamt dreien ist bereits komplett ausgetrocknet. Um die rund 850 Einwohner weiterhin ausreichend versorgen zu können, liefert seit vier Wochen ein umfunktionierter Milchtransporter zugekauftes Trinkwasser aus den Nachbarorten.“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:35

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Unterlassung der Befüllung von Schwimmbecken und Pools

    Einschränkung

    Das Befüllen von Schwimmbecken und Pools ist bis auf Weiteres zu unterlassen. Maßnahme im Rahmen des Aufrufs zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen rückläufiger Quellschüttungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen: Das Befüllen von Schwimmbecken und Pools ist bis auf Weiteres zu unterlassen!“

    Gültigkeit
    seit 23. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    23. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:35

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

    • Marktgemeinde Michelbachmichelbach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 23. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:15Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Unterlassung der Fahrzeugwäsche

    Einschränkung

    Das Waschen von Fahrzeugen ist bis auf Weiteres zu unterlassen. Maßnahme im Rahmen des Aufrufs zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Autowäsche: Das Waschen von Fahrzeugen ist bis auf Weiteres zu unterlassen!“

    Gültigkeit
    seit 23. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    23. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:17

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

    • Marktgemeinde Michelbachmichelbach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 23. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:15Direktlink zur Kundmachung
  • Trinkwasserverbrauch

    Appell zur Beschränkung des Trinkwasserverbrauchs

    Empfehlung

    Die Gemeinde bittet eindringlich, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken, um die Trinkwasserversorgung langfristig sicherzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bitten Sie daher eindringlich, Ihren Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken“

    Gültigkeit
    seit 23. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    23. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:14

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

    • Marktgemeinde Michelbachmichelbach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 23. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:12Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Aufruf zum Verzicht auf die Bewässerung von Grün- und Rasenflächen

    Empfehlung

    Aufgrund anhaltender Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen bittet die Marktgemeinde Michelbach, auf das Bewässern von Grün- und Rasenflächen zu verzichten. Das Gießen im Hausgarten soll auf ein Minimum reduziert und nur in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden mit der Gießkanne durchgeführt werden. Rahmenkontext ist der allgemeine Appell, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Gießen im Hausgarten in reduziertem Ausmaß mit der Gießkanne in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden erlaubt

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung: Bitte verzichten Sie auf das Bewässern von Grün- und Rasenflächen. Das Gießen im Hausgarten sollte auf ein Minimum reduziert und nur in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden mit der Gießkanne durchgeführt werden.“

    Gültigkeit
    seit 23. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    23. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:18

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

    • Marktgemeinde Michelbachmichelbach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 23. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:15Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 11:01. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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