MichaelnbachOberösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Wassersparen wegen anhaltender Trockenheit
- Bitte um Verzicht auf Autowäsche mit Trinkwasser
- Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Pools und Schwimmbecken
- Bitte um Verzicht auf großflächige Rasenbewässerung
Erlaubt bleibt
- Grünanlagen und Beete dürfen minimal gegossen werden; Nutzung von Regenwasser aus Tonnen und Zisternen wird empfohlen.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu extremen Belastungen unserer kommunalen Trinkwasserversorgung. Trinkwasser ist ein wichtiges Gut, bitte gehen Sie bewusst damit um und beschränken Sie den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß! ... Bitte verzichten Sie auf: Befüllen von Pools und Schwimmbecken Autowäsche mit Trinkwasser Großflächiges Bewässern von Rasenflächen Die Gemeinde…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Michaelnbach, 04. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 16:34 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 04. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Appell zum Wassersparen wegen anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verzicht auf Autowäsche mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Pools und Schwimmbecken – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verzicht auf großflächige Rasenbewässerung – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Appell zum Wassersparen wegen anhaltender Trockenheit
Die Gemeinde Michaelnbach appelliert wegen anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen, die die kommunale Trinkwasserversorgung belasten, an die Eigenverantwortung der Bürger*innen, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Zusätzlich wird gebeten, auf das Befüllen von Pools und Schwimmbecken, die Autowäsche mit Trinkwasser und das großflächige Bewässern von Rasenflächen zu verzichten.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Grünanlagen und Beete dürfen minimal gegossen werden; Nutzung von Regenwasser aus Tonnen und Zisternen wird empfohlen.
Wortlaut der Kundmachung
„Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu extremen Belastungen unserer kommunalen Trinkwasserversorgung. Trinkwasser ist ein wichtiges Gut, bitte gehen Sie bewusst damit um und beschränken Sie den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß! ... Bitte verzichten Sie auf: Befüllen von Pools und Schwimmbecken Autowäsche mit Trinkwasser Großflächiges Bewässern von Rasenflächen Die Gemeinde appelliert an die Eigenverantwortung aller Bürger*innen und bedankt sich für die aktive Unterstützung! 04.08.2026“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 16:34
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- MichaelnbachMichaelnbach · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:08Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Bitte um Verzicht auf Autowäsche mit Trinkwasser
Die Gemeinde bittet im Zuge des Wasserspar-Appells, auf die Autowäsche mit Trinkwasser zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie auf: ... Autowäsche mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 16:33
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- MichaelnbachMichaelnbach · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:08Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Pools und Schwimmbecken
Die Gemeinde bittet im Zuge des Wasserspar-Appells, auf das Befüllen von Pools und Schwimmbecken zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie auf: Befüllen von Pools und Schwimmbecken“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 16:34
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- MichaelnbachMichaelnbach · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:08Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Bitte um Verzicht auf großflächige Rasenbewässerung
Die Gemeinde bittet im Zuge des Wasserspar-Appells, auf das großflächige Bewässern von Rasenflächen zu verzichten. Grünanlagen und Beete sollen nur minimal gegossen werden, Regenwasser aus Tonnen und Zisternen soll genutzt werden.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Grünanlagen und Beete dürfen minimal gegossen werden; Verwendung von Regenwasser aus Tonnen und Zisternen empfohlen.
Wortlaut der Kundmachung
„Wasser sparen im Garten Grünanlagen und Beete nur minimal gießen. Nutzen Sie Tonnen und Zisternen zum Auffangen von Regenwasser! ... Bitte verzichten Sie auf: ... Großflächiges Bewässern von Rasenflächen“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 16:32
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- MichaelnbachMichaelnbach · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:08Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 20:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)