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MetnitzKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Befüllung von Pools

Bitte freiwillig

  • Beschränkung der Gartenbewässerung auf ein Minimum

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 27. Mai 2026): „„Angesichts der aktuellen Witterung und der zunehmenden Trockenheit fordert die Marktgemeinde Metnitz Sie hiermit auf ab sofort das Gießen Ihres Gartens auf ein Minimum zu beschränken"“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: 5min.at, 27. Mai 2026 · Geprüft 16.09.2026, 23:58 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 27. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Beschränkung der Gartenbewässerung auf ein Minimum – Freiwilliger Appell
    • Verbot der Befüllung von Pools – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Beschränkung der Gartenbewässerung auf ein Minimum

    Empfehlung

    Die Gemeinde fordert die Bürger auf, das Gießen ihrer Gärten auf ein Minimum zu beschränken.

    Wortlaut der Kundmachung

    „„Angesichts der aktuellen Witterung und der zunehmenden Trockenheit fordert die Marktgemeinde Metnitz Sie hiermit auf ab sofort das Gießen Ihres Gartens auf ein Minimum zu beschränken"“

    Gültigkeit
    seit 27. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    27. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    16.09.2026, 23:58

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Verbot der Befüllung von Pools

    Verbot

    Die Marktgemeinde Metnitz untersagt bis auf Weiteres jegliches Befüllen von Pools, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit. Hinweis: Der Artikel betrifft ausdrücklich Metnitz (Bezirk St. Veit an der Glan), nicht die gecrawlte Gemeinde Bad Kleinkirchheim.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Marktgemeinde untersagt zudem bis auf Weiteres jegliches Befüllen von Pools. „Nur somit kann sichergestellt werden, dass wir alle jederzeit über ausreichend Trinkwasser verfügen“, heißt es weiter.“

    Gültigkeit
    seit 27. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    27. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    16.09.2026, 23:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)