MetnitzKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Befüllung von Pools
Bitte freiwillig
- Beschränkung der Gartenbewässerung auf ein Minimum
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 27. Mai 2026): „„Angesichts der aktuellen Witterung und der zunehmenden Trockenheit fordert die Marktgemeinde Metnitz Sie hiermit auf ab sofort das Gießen Ihres Gartens auf ein Minimum zu beschränken"“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: 5min.at, 27. Mai 2026 · Geprüft 16.09.2026, 23:58 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 27. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Beschränkung der Gartenbewässerung auf ein Minimum – Freiwilliger Appell
- Verbot der Befüllung von Pools – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Beschränkung der Gartenbewässerung auf ein Minimum
Die Gemeinde fordert die Bürger auf, das Gießen ihrer Gärten auf ein Minimum zu beschränken.
Wortlaut der Kundmachung
„„Angesichts der aktuellen Witterung und der zunehmenden Trockenheit fordert die Marktgemeinde Metnitz Sie hiermit auf ab sofort das Gießen Ihres Gartens auf ein Minimum zu beschränken"“
- Gültigkeit
- seit 27. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 27. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:58
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Trockenheit: Nächste Kärntner Gemeinde ruft zum Wassersparen auf5min.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 27. Mai 2026 · abgerufen 16.09.2026, 23:46Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Poolfüllung
Verbot der Befüllung von Pools
Die Marktgemeinde Metnitz untersagt bis auf Weiteres jegliches Befüllen von Pools, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit. Hinweis: Der Artikel betrifft ausdrücklich Metnitz (Bezirk St. Veit an der Glan), nicht die gecrawlte Gemeinde Bad Kleinkirchheim.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Marktgemeinde untersagt zudem bis auf Weiteres jegliches Befüllen von Pools. „Nur somit kann sichergestellt werden, dass wir alle jederzeit über ausreichend Trinkwasser verfügen“, heißt es weiter.“
- Gültigkeit
- seit 27. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 27. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:46
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Trockenheit: Nächste Kärntner Gemeinde ruft zum Wassersparen auf5min.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 27. Mai 2026 · abgerufen 08.09.2026, 04:08Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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