MayrhofOberösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Voralarm wegen sinkender Grundwasserstände
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. August 2026): „Trinkwassersicherungsplan - Information über sinkende Grundwasserstände - Status Bezirk Schärding: Übergang von Szenario 1 (Achtsamkeit) auf Szenario 2 (Voralarm) ... an den Grundwassermessstellen im Bezirk Schärding der niedrigste je gemessene Wasserstand unterschritten wurde ... Als Betreiberin einer kommunalen bzw. bedeutenden Wasserversorgungsanlagen werden Sie vorsorglich aufgefordert die Anlagen dahingehend zu…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: mayrhof.ooe.gv.at, 07. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 07. August 2026 – Voralarm wegen sinkender Grundwasserstände – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Voralarm wegen sinkender Grundwasserstände
Die Bezirkshauptmannschaft Schärding informiert die Gemeinde Mayrhof als Betreiberin einer Wasserversorgungsanlage über den Übergang von Szenario 1 (Achtsamkeit) auf Szenario 2 (Voralarm) des Trinkwassersicherungsplans, da an Grundwassermessstellen im Bezirk der niedrigste je gemessene Wasserstand unterschritten wurde. Die Versorger werden vorsorglich aufgefordert, ihre Anlagen zu überprüfen, und es wird als zweckmäßig erachtet, die Abnehmerinnen und Abnehmer vorab zum sparenden Umgang mit Trinkwasser zu sensibilisieren. Konkrete Nutzungsbeschränkungen für Bürger werden (noch) nicht angeordnet; diese sind erst in Szenario 2 bei auftretenden Versorgungsproblemen vorgesehen.
Wortlaut der Kundmachung
„Trinkwassersicherungsplan - Information über sinkende Grundwasserstände - Status Bezirk Schärding: Übergang von Szenario 1 (Achtsamkeit) auf Szenario 2 (Voralarm) ... an den Grundwassermessstellen im Bezirk Schärding der niedrigste je gemessene Wasserstand unterschritten wurde ... Als Betreiberin einer kommunalen bzw. bedeutenden Wasserversorgungsanlagen werden Sie vorsorglich aufgefordert die Anlagen dahingehend zu überprüfen, dass bei einem weiter sinkenden Grundwasserstand ausreichend Trinkwasser für Kundinnen und Kunden zur Verfügung steht. Auch wäre es zweckmäßig, die Abnehmerinnen und Abnehmer vorab zum sparenden Umgang mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:22
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Mayrhof – Fund via Google-Abgleichmayrhof.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:37Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.09.2026, 15:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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