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Matzen-RaggendorfNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine Poolbefüllungen: Das Befüllen von Schwimmbecken und Pools aus dem Trinkwassernetz ist untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: matzen-raggendorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Keine Poolbefüllungen: Das Befüllen von Schwimmbecken und Pools aus dem Trinkwassernetz ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Poolbefüllungen: Das Befüllen von Schwimmbecken und Pools aus dem Trinkwassernetz ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungmatzen-raggendorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.09.2026, 07:41. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)