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MattseeSalzburg

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser zu vermeiden
  • Trinkwasser nur für unbedingt erforderliche Zwecke beziehen
  • Befüllung privater Pools mit Trinkwasser zu vermeiden
  • Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser zu vermeiden

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 29. Juni 2026): „Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools, Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: mattsee.at, 29. Juni 2026 · Geprüft 17.09.2026, 03:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 29. Juni 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser zu vermeiden – Einschränkung
    • Trinkwasser nur für unbedingt erforderliche Zwecke beziehen – Einschränkung
    • Befüllung privater Pools mit Trinkwasser zu vermeiden – Einschränkung
    • Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser zu vermeiden – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser zu vermeiden

    Einschränkung

    Bis auf Weiteres ist das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden. Grund ist die angespannte Versorgungssituation mit Trinkwasser im Wasserverband Lochen-Mattsee-Palting aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools, Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 03:47

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Mattseemattsee.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:36Direktlink zur Kundmachung
  • Trinkwasserverbrauch

    Trinkwasser nur für unbedingt erforderliche Zwecke beziehen

    Einschränkung

    Wasser aus dem Leitungsnetz soll ausschließlich für unbedingt erforderliche Zwecke bezogen werden. Zudem werden die Bürger gebeten, hauseigene Wasserleitungen, Absperr- und Überdruckventile sowie WC-Spülkästen auf Dichtheit zu überprüfen, um Wasserverluste zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wasser soll ausschließlich für unbedingt erforderliche Zwecke bezogen werden. Bitte überprüfen Sie Ihre hauseigenen Wasserleitungen, Absperr- und Überdruckventile sowie WC -Spülkästen auf Dichtheit, damit Mängel rasch behoben und unnötige Wasserverluste vermieden werden können.“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:07

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Mattseemattsee.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:36Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Befüllung privater Pools mit Trinkwasser zu vermeiden

    Einschränkung

    Wegen der angespannten Trinkwasserversorgung im Wasserverband Lochen-Mattsee-Palting ist bis auf Weiteres das Befüllen von Pools mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden. Die Marktgemeinde Mattsee ersucht um Einhaltung der Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und der damit verbundenen angespannten Versorgungssituation mit Trinkwasser im Wasserverband Lochen-Mattsee-Palting wird seitens der Marktgemeinde Mattsee auf einen besonders sparsamen Umgang mit Trinkwasser hingewiesen. Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools, Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden. Wasser soll ausschließlich für unbedingt erforderliche Zwecke bezogen werden.“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 08:38

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Mattseemattsee.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:36Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser zu vermeiden

    Einschränkung

    Bis auf Weiteres ist das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden. Grund ist die angespannte Versorgungssituation mit Trinkwasser im Wasserverband Lochen-Mattsee-Palting aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools, Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 08:37

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Mattseemattsee.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:36Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 19:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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