MarzBurgenland
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen sollten im September nicht mehr intensiv gesprengt werden, da sich der Boden von der Sommertrockenheit nur langsam regeneriert.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wasserleitungsverband.at · Geprüft 08.09.2026, 21:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen sollten im September nicht mehr intensiv gesprengt werden, da sich der Boden von der Sommertrockenheit nur langsam regeneriert.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen sollten im September nicht mehr intensiv gesprengt werden, da sich der Boden von der Sommertrockenheit nur langsam regeneriert.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:57
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden extremen Sommertrockenheit und Dürre in weiten Teilen Österreichs gilt jedoch auch für den Versorgungsbereich des Wasserleitungsverbands Nördliches Burgenland (WLV) der dringende Aufruf zum verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl für Marz keine ortsspezifischen, strafbewehrten Verbote wie in anderen Teilen des Burgenlands verordnet wurden, wird die Bevölkerung dringend gebeten, folgende Wassersparmaßnahmen freiwillig einzuhalten: DiePresse.com +2“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:13
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 07:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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