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MarzBurgenland

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen sollten im September nicht mehr intensiv gesprengt werden, da sich der Boden von der Sommertrockenheit nur langsam regeneriert.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wasserleitungsverband.at · Geprüft 08.09.2026, 21:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen sollten im September nicht mehr intensiv gesprengt werden, da sich der Boden von der Sommertrockenheit nur langsam regeneriert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen sollten im September nicht mehr intensiv gesprengt werden, da sich der Boden von der Sommertrockenheit nur langsam regeneriert.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:57

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden extremen Sommertrockenheit und Dürre in weiten Teilen Österreichs gilt jedoch auch für den Versorgungsbereich des Wasserleitungsverbands Nördliches Burgenland (WLV) der dringende Aufruf zum verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl für Marz keine ortsspezifischen, strafbewehrten Verbote wie in anderen Teilen des Burgenlands verordnet wurden, wird die Bevölkerung dringend gebeten, folgende Wassersparmaßnahmen freiwillig einzuhalten: DiePresse.com +2“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:13

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 07:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)