Markersdorf-HaindorfNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf das Autowaschen
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Grün- und Rasenflächen
- Appell, das Gießen von Hausgärten auf das notwendige Maß zu beschränken
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 26. Juni 2026): „Insbesondere ersuchen wir, auf das Bewässern von Grün- und Rasenflächen sowie auf das Autowaschen nach Möglichkeit zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: markersdorf-haindorf.gv.at, 26. Juni 2026 · Geprüft 07.09.2026, 07:38 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 26. Juni 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf das Autowaschen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Grün- und Rasenflächen – Freiwilliger Appell
- Appell, das Gießen von Hausgärten auf das notwendige Maß zu beschränken – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf das Autowaschen
Im Zuge des Sparappells wegen der anhaltenden Trockenperiode ersucht die Gemeinde, auf das Autowaschen nach Möglichkeit zu verzichten. Die Empfehlungen sind vorübergehend und dienen der Vorsorge.
Wortlaut der Kundmachung
„Insbesondere ersuchen wir, auf das Bewässern von Grün- und Rasenflächen sowie auf das Autowaschen nach Möglichkeit zu verzichten.“
- Gültigkeit
- seit 26. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 07:38
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Markersdorf-Haindorfmarkersdorf-haindorf.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:50Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Grün- und Rasenflächen
Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und niedriger Wasserstände bittet die Marktgemeinde Markersdorf-Haindorf die Bevölkerung um einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser und ersucht insbesondere, auf das Bewässern von Grün- und Rasenflächen nach Möglichkeit zu verzichten. Die Empfehlungen sind vorübergehend und dienen der Vorsorge.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der geringen Niederschlagsmengen sind die Wasserstände in unserer Region derzeit niedrig. Um die sichere Trinkwasserversorgung für alle Haushalte auch weiterhin gewährleisten zu können, bitten wir die Bevölkerung um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser. Insbesondere ersuchen wir, auf das Bewässern von Grün- und Rasenflächen sowie auf das Autowaschen nach Möglichkeit zu verzichten. Das Gießen von Hausgärten sollte auf das notwendige Maß beschränkt und mit Bedacht durchgeführt werden.“
- Gültigkeit
- seit 26. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 07:38
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Markersdorf-Haindorfmarkersdorf-haindorf.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:50Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell, das Gießen von Hausgärten auf das notwendige Maß zu beschränken
Im Zuge des Sparappells wegen der anhaltenden Trockenperiode soll das Gießen von Hausgärten auf das notwendige Maß beschränkt und mit Bedacht durchgeführt werden. Die Empfehlungen sind vorübergehend und dienen der Vorsorge.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Gießen von Hausgärten sollte auf das notwendige Maß beschränkt und mit Bedacht durchgeführt werden.“
- Gültigkeit
- seit 26. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 07:38
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Markersdorf-Haindorfmarkersdorf-haindorf.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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