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MariazellSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Folgende Maßnahmen und Verbote stehen im Fokus:

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllungen: Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken oder ähnlichen Anlagen ist untersagt oder sollte komplett unterlassen werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: mariazell.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:50 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Poolbefüllungen: Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken oder ähnlichen Anlagen ist untersagt oder sollte komplett unterlassen werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen: Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken oder ähnlichen Anlagen ist untersagt oder sollte komplett unterlassen werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:50

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Dürre und Hitzeperioden hat das Wasserwerk der Stadtgemeinde Mariazell dringende Aufrufe zum Wassersparen veröffentlicht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Dürre und Hitzeperioden hat das Wasserwerk der Stadtgemeinde Mariazell dringende Aufrufe zum Wassersparen veröffentlicht.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:50

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenmariazell.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:49Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Folgende Maßnahmen und Verbote stehen im Fokus:

    Verbot

    Folgende Maßnahmen und Verbote stehen im Fokus:

    Wortlaut der Kundmachung

    „Folgende Maßnahmen und Verbote stehen im Fokus:“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:50

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 11.09.2026, 22:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)