Maria-LanzendorfNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Maria-Lanzendorf liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für ein striktes Wasserverb
Eingeschränkt
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Fahrzeugwäsche einschränken: Die Reinigung von Autos mit Trinkwasser im privaten Bereich sollte unterbleiben.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: maria-lanzendorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Fahrzeugwäsche einschränken: Die Reinigung von Autos mit Trinkwasser im privaten Bereich sollte unterbleiben.
Wortlaut der Kundmachung
„Fahrzeugwäsche einschränken: Die Reinigung von Autos mit Trinkwasser im privaten Bereich sollte unterbleiben.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäschemaria-lanzendorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:11Übersichtsseite von www.maria-lanzendorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Maria-Lanzendorf liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für ein striktes Wasserverb
Für die Gemeinde Maria-Lanzendorf liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für ein striktes Wasserverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Maria-Lanzendorf liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für ein striktes Wasserverbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Maria-Lanzendorf liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für ein striktes Wasserverbmaria-lanzendorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:11Übersichtsseite von www.maria-lanzendorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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