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Maria-LanzendorfNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Gemeinde Maria-Lanzendorf liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für ein striktes Wasserverb

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Fahrzeugwäsche einschränken: Die Reinigung von Autos mit Trinkwasser im privaten Bereich sollte unterbleiben.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: maria-lanzendorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Einschränkung

    Fahrzeugwäsche einschränken: Die Reinigung von Autos mit Trinkwasser im privaten Bereich sollte unterbleiben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Fahrzeugwäsche einschränken: Die Reinigung von Autos mit Trinkwasser im privaten Bereich sollte unterbleiben.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Fahrzeugwäschemaria-lanzendorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:11Übersichtsseite von www.maria-lanzendorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Maria-Lanzendorf liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für ein striktes Wasserverb

    Verbot

    Für die Gemeinde Maria-Lanzendorf liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für ein striktes Wasserverbot vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Maria-Lanzendorf liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für ein striktes Wasserverbot vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)