Maria EnzersdorfNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Sollten sich die Grundwasserstände oder die Versorgungslage durch die EVN Wasser akut verschlechtern, hat der Bürgermeis
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Möchten Sie wissen, ob für ein bestimmtes Vorhaben Einschränkungen vorliegen, oder interessieren Sie sich für die aktuel
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bewässerung einschränken: Den Garten und Rasenflächen nur auf das absolute Minimum gießen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: mariaenzersdorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Bewässerung einschränken: Den Garten und Rasenflächen nur auf das absolute Minimum gießen.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässerung einschränken: Den Garten und Rasenflächen nur auf das absolute Minimum gießen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungmariaenzersdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Übersichtsseite von www.mariaenzersdorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da Niederösterreich und Ostösterreich nach wie vor unter den Auswirkungen einer langanhaltenden Dürreperiode leiden, appelliert das Land sowie das Wasserwerk der Gemeinde an die Bevölkerung, freiwillige und bewusste Wassersparmaßnahmen im Alltag umzusetzen.
Wortlaut der Kundmachung
„Da Niederösterreich und Ostösterreich nach wie vor unter den Auswirkungen einer langanhaltenden Dürreperiode leiden, appelliert das Land sowie das Wasserwerk der Gemeinde an die Bevölkerung, freiwillige und bewusste Wassersparmaßnahmen im Alltag umzusetzen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenmariaenzersdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Übersichtsseite von www.mariaenzersdorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Möchten Sie wissen, ob für ein bestimmtes Vorhaben Einschränkungen vorliegen, oder interessieren Sie sich für die aktuel
Möchten Sie wissen, ob für ein bestimmtes Vorhaben Einschränkungen vorliegen, oder interessieren Sie sich für die aktuellen Wasserhärte- und Qualitätswerte in Maria Enzersdorf?
Wortlaut der Kundmachung
„Möchten Sie wissen, ob für ein bestimmtes Vorhaben Einschränkungen vorliegen, oder interessieren Sie sich für die aktuellen Wasserhärte- und Qualitätswerte in Maria Enzersdorf?“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Möchten Sie wissen, ob für ein bestimmtes Vorhaben Einschränkungen vorliegen, oder interessieren Sie sich für die aktuelmariaenzersdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Übersichtsseite von www.mariaenzersdorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Sollten sich die Grundwasserstände oder die Versorgungslage durch die EVN Wasser akut verschlechtern, hat der Bürgermeis
Sollten sich die Grundwasserstände oder die Versorgungslage durch die EVN Wasser akut verschlechtern, hat der Bürgermeister gesetzlich das Recht, per Verordnung Nutzungsverbote (z.B.
Wortlaut der Kundmachung
„Sollten sich die Grundwasserstände oder die Versorgungslage durch die EVN Wasser akut verschlechtern, hat der Bürgermeister gesetzlich das Recht, per Verordnung Nutzungsverbote (z.B.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Sollten sich die Grundwasserstände oder die Versorgungslage durch die EVN Wasser akut verschlechtern, hat der Bürgermeismariaenzersdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Übersichtsseite von www.mariaenzersdorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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