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Maria EnzersdorfNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Sollten sich die Grundwasserstände oder die Versorgungslage durch die EVN Wasser akut verschlechtern, hat der Bürgermeis

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung
  • Möchten Sie wissen, ob für ein bestimmtes Vorhaben Einschränkungen vorliegen, oder interessieren Sie sich für die aktuel

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bewässerung einschränken: Den Garten und Rasenflächen nur auf das absolute Minimum gießen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: mariaenzersdorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Bewässerung einschränken: Den Garten und Rasenflächen nur auf das absolute Minimum gießen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bewässerung einschränken: Den Garten und Rasenflächen nur auf das absolute Minimum gießen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerungmariaenzersdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Übersichtsseite von www.mariaenzersdorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Da Niederösterreich und Ostösterreich nach wie vor unter den Auswirkungen einer langanhaltenden Dürreperiode leiden, appelliert das Land sowie das Wasserwerk der Gemeinde an die Bevölkerung, freiwillige und bewusste Wassersparmaßnahmen im Alltag umzusetzen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da Niederösterreich und Ostösterreich nach wie vor unter den Auswirkungen einer langanhaltenden Dürreperiode leiden, appelliert das Land sowie das Wasserwerk der Gemeinde an die Bevölkerung, freiwillige und bewusste Wassersparmaßnahmen im Alltag umzusetzen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenmariaenzersdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Übersichtsseite von www.mariaenzersdorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Möchten Sie wissen, ob für ein bestimmtes Vorhaben Einschränkungen vorliegen, oder interessieren Sie sich für die aktuel

    Einschränkung

    Möchten Sie wissen, ob für ein bestimmtes Vorhaben Einschränkungen vorliegen, oder interessieren Sie sich für die aktuellen Wasserhärte- und Qualitätswerte in Maria Enzersdorf?

    Wortlaut der Kundmachung

    „Möchten Sie wissen, ob für ein bestimmtes Vorhaben Einschränkungen vorliegen, oder interessieren Sie sich für die aktuellen Wasserhärte- und Qualitätswerte in Maria Enzersdorf?“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Sollten sich die Grundwasserstände oder die Versorgungslage durch die EVN Wasser akut verschlechtern, hat der Bürgermeis

    Verbot

    Sollten sich die Grundwasserstände oder die Versorgungslage durch die EVN Wasser akut verschlechtern, hat der Bürgermeister gesetzlich das Recht, per Verordnung Nutzungsverbote (z.B.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Sollten sich die Grundwasserstände oder die Versorgungslage durch die EVN Wasser akut verschlechtern, hat der Bürgermeister gesetzlich das Recht, per Verordnung Nutzungsverbote (z.B.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)