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Maria AnzbachNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Ersuchen um sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 06. August 2026): „Dennoch möchten wir Sie herzlich ersuchen, Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden und auf vermeidbaren Wasserverbrauch zu verzichten. So tragen wir alle dazu bei, unsere wertvollen Wasserressourcen zu schonen und auch langfristig eine sichere Versorgung zu gewährleisten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: maria-anzbach.at, 06. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 06. August 2026 – Ersuchen um sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Ersuchen um sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Maria Anzbach ersucht die Bevölkerung angesichts der aktuellen Hitze- und Trockenperiode, Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden und auf vermeidbaren Wasserverbrauch zu verzichten. Die Versorgung über die EVN Wasser GmbH ist laut Gemeinde derzeit sichergestellt; es handelt sich um einen freiwilligen Appell ohne konkrete Verbote oder Einschränkungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dennoch möchten wir Sie herzlich ersuchen, Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden und auf vermeidbaren Wasserverbrauch zu verzichten. So tragen wir alle dazu bei, unsere wertvollen Wasserressourcen zu schonen und auch langfristig eine sichere Versorgung zu gewährleisten.“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:10

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Maria Anzbachmaria-anzbach.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:49Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 19:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)